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Die
Revision der EU-Fernsehrichtlinie - Weichenstellung im Prozess der Globalisierung audiovisueller Dienstleistungen |
von Ruth Hieronymi MdEP Audiovisuelle
Dienstleistungen sind gleichermaßen Kultur- und Wirtschaftsgüter.
Im Prozess der immer dynamischer sich entwickelnden Weltwirtschaft ist
erst sehr spät - hoffentlich nicht zu spät - diese grundlegende
Sonderrolle audiovisueller Dienstleistung für die Sicherung der Informationsfreiheit,
der Meinungsvielfalt und der kulturellen Vielfalt erkannt worden. Die Zwischenbilanz der EU-Kommission Ende 2005 bestätigt den Erfolg der EU-Fernsehrichtlinie. Im Zeitalter der Medienkonvergenz wird es jedoch immer dringender, die besondere kulturelle Bedeutung der audiovisuellen Dienste zu definieren und ihre rechtliche Sonderstellung zu sichern. Völlig neue Geschäftsmodelle für audiovisuelle Dienste auf der Basis des schnellen Breitband-Internets und des Mobilfunks der 3. Generation sind heute möglich. Zwar sind nicht alle Wachstumserwartungen eingetroffen, dennoch stellt der Mediensektor zweifellos einen der weltweit dynamischsten Wachstumsmärkte dar. Gleichzeitig hat die Europäische Union aber in allen audiovisuellen Märkten seit vielen Jahren ein dramatisches Handelsdefizit gegenüber den Vereinigten Staaten. Bis zu 80% der Filme, audiovisuellen Dienste und eLearning - Produkte auf dem europäischen Markt sind US-amerikanischer Herkunft. Die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes und Kulturraumes Europa muss daher gleichermaßen durch eine koordinierte Wirtschafts-, Medien- und Telekommunikationspolitik auf nationaler und europäischer Ebene gesichert werden, die der Sonderrolle audiovisueller Güter gerecht wird. Weltweite
Einordnung der Audiovisuellen Mediendienste Auf Drängen des Europaparlaments und unterstützt vor allem durch die von Kanada und den frankophonen Ländern initiierte UNESCO - Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt haben die europäischen Institutionen in den WTO- und GATS - Verhandlungen bisher den Ausschluss der audiovisuellen Dienstleistungen aus diesen rein wirtschaftlichen Verhandlungen gefordert und erreicht. Um diese Position auf Dauer zu sichern, bedarf es aber der entsprechenden rechtlichen Grundlage. Gesetzliche
Regelungen in der Europäischen Union In der zur
Zeit in der abschließenden Beratung befindlichen EU-Dienstleistungsrichtlinie
sind "Dienstleistungen im audiovisuellen Bereich ungeachtet der Art
ihrer Herstellung, Verbreitung und Ausstrahlung, einschließlich
Rundfunk und Kino" wegen ihrer Bedeutung für Demokratie und
Gesellschaft ausdrücklich nicht erfasst worden. Die Folgen dieser Rechtsunsicherheit sind zunehmend Fall-zu-Fall-Entscheidungen der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), was den Wirtschafts- und Kulturstandort Europa im internationalen Wettbewerb nachhaltig schwächt. Um die dringend notwendige Rechtssicherheit zum Schutz der kulturellen Vielfalt zu gewährleisten, hat das Europäische Parlament in den vergangenen Jahren einen gesonderten Rechtsrahmen für audiovisuelle Dienstleistungen gefordert, der ihrem Doppelcharakter als Kultur- und Wirtschaftsgut gerecht wird. Mit dem Vorschlag der EU - Kommission für die Revision der Fernsehrichtlinie vom 15.12.2005 wurde endlich ein Teil der erforderlichen Konsequenzen gezogen. Traditionelle und neue audiovisuelle Mediendienste sollen in einer sektorspezifischen Richtlinie mit abgestufter Regulierungsdichte, je nach Relevanz des Dienstes für die öffentliche Meinungsbildung, zusammengefasst werden. Audiovisuelle
Mediendienste sind wirtschaftliche - auch von öffentlich-rechtlichen
Unternehmen erbrachte - Dienstleistungen, deren Hauptzweck im Angebot
bewegter Bilder mit oder ohne Ton unter der redaktionellen Verantwortung
eines Mediendiensteanbieters ist, die sich zur Information, Bildung oder
Unterhaltung über elektronische Netze an die allgemeine Öffentlichkeit
wenden. Um dem Charakter
der nicht-linearen Dienste gerecht zu werden, sind für diese nur
grundlegende Anforderungen zum Jugend- und Verbraucherschutz und zum Schutz
der Menschenwürde vorgesehen. Zu deren Kontrolle wird den Mitgliedsstaaten
empfohlen, - falls nicht schon vorhanden - Instrumente der Ko- oder Selbstregulierung
vorzusehen. Der Entwurf der EU-Kommission zur Revision der Fernsehrichtlinie
ist aus den genannten grundsätzlichen Erwägungen ein insgesamt
guter und dringend notwendiger Vorschlag zur Sicherung kultureller Aspekte
im Prozess der Medienkonvergenz und der Globalisierung audiovisueller
Dienstleistungen. Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass audiovisuelle Dienste, die keine Mediendienste sind, nicht in den Aufgabenbereich dieser Richtlinie fallen. Sie befinden sich weiterhin in einer rechtlichen Grauzone. Zu hoffen ist auf eine zukünftige Regelung, die der von der Europäischen Union mit erarbeiteten und beschlossenen UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt Rechnung trägt. Im Dezember
2006 will das Europäische Parlament in 1. Lesung über die Richtlinie
entscheiden. Ruth
Hieronymi (CDU) ist Berichterstatterin des Europäischen Parlaments
für die Revision der Fernsehrichtlinie im federführenden Kulturausschuss.
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