EU-Dienstleistungsrichtlinie
 


Ruth Hieronymi MdEP, Mai 2006

1. Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie soll zum ersten Mal eine gemeinsame rechtliche Regelung zur Dienstleistungsfreiheit in der EU erreicht werden, denn bisher können die Mitgliedstaaten aus eigenem Ermessen die Dienstleistungsfreiheit gewähren oder einschränken. Im Zweifelsfall muss sich der einzelne Bürger sein Recht, eine Dienstleistung in einem anderen EU-Land erbringen zu können, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erstreiten. Dienstleistungen, die europaweit 70% der Wirtschaftsleistung darstellen, aber nur 20% des Handels im Binnenmarkt ausmachen, sind ein Wachstumsmotor für unsere Wirtschaft.
Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Dienstleistungsrichtlinie hat in Deutschland und auch anderen Mitgliedstaaten für große Verunsicherung vor allem beim Handwerk, den Gewerkschaften, den berufsständischen Organisationen, bei den Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden und den Kulturorganisationen geführt.
Diese Probleme hat das Europäische Parlament mit seiner Abstimmung am 16.02.2006 gelöst.

2. Das Herkunftslandprinzip des Kommissionsentwurfs wurde vom Europäischen Parlament durch das Prinzip der Dienstleistungsfreiheit ersetzt.
Dienstleistungsfreiheit heißt, dass der Mitgliedstaat, in dem die Dienstleistung erbracht wird, für eine freie Aufnahme und eine freie Ausübung in seinem Hoheitsgebiet zu sorgen hat. Zusätzliche Anforderungen an die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung dürfen nur gestellt werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

• sie müssen diskriminierungsfrei sein;
• sie müssen erforderlich sein, d.h. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zum Schutz von Gesundheit und der Umwelt gerechtfertigt;
• sie müssen verhältnismäßig sein, d.h. sie geht nicht über das zum Schutz des betroffenen Rechtsgutes Notwendigen hinaus.

3. Nicht unter die Dienstleistungsfreiheit fallen:
• Rechtsberatungsdienste
• Gesundheitsdienste
• Audiovisuelle Dienstleistungen (Fernsehen, Film)
• Sportwetten- und Lotterien
• Hoheitliche Tätigkeiten
• Soziale Dienstleistungen wie sozialer Wohnungsbau, Kinderbetreuung oder Familiendienste
• Zeit- und Leiharbeit
• Sicherheitsdienste
• Hafendienstleistungen
• Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
• Dienstleistungen der elektronischen Kommunikation
• Verkehrsdienste (inkl. Taxidienste), außer Geld- und Leichentransport

4. Weiteres Verfahren
Nachdem auch die Staats- und Regierungschefs sich klar für den in erster Lesung vom Parlament verabschiedeten neuen Richtlinienentwurf ausgesprochen haben, hat die EU-Kommission Anfang April einen überarbeiten Richtlinienentwurf vorgelegt, in dem die Änderungen des Parlamentes fast vollständig übernommen worden sind. Diese neue Fassung soll bis Ende des Jahres 2006 vom Europäischen Parlament und den Regierungschefs endgültig in 2. Lesung verabschiedet werden.

Ruth Hieronymi MdEP, Marienstr. 8, 53225 Bonn
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