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Ruth Hieronymi MdEP, Mai 2006
1.
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie soll zum ersten Mal eine
gemeinsame rechtliche Regelung zur Dienstleistungsfreiheit in der EU erreicht
werden, denn bisher können die Mitgliedstaaten aus eigenem Ermessen
die Dienstleistungsfreiheit gewähren oder einschränken. Im Zweifelsfall
muss sich der einzelne Bürger sein Recht, eine Dienstleistung in
einem anderen EU-Land erbringen zu können, vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) erstreiten. Dienstleistungen, die europaweit
70% der Wirtschaftsleistung darstellen, aber nur 20% des Handels
im Binnenmarkt ausmachen, sind ein Wachstumsmotor für unsere Wirtschaft.
Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Dienstleistungsrichtlinie
hat in Deutschland und auch anderen Mitgliedstaaten für große
Verunsicherung vor allem beim Handwerk, den Gewerkschaften, den berufsständischen
Organisationen, bei den Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden und den
Kulturorganisationen geführt.
Diese Probleme hat das Europäische Parlament mit seiner Abstimmung
am 16.02.2006 gelöst.
2.
Das Herkunftslandprinzip des Kommissionsentwurfs wurde vom Europäischen
Parlament durch das Prinzip der Dienstleistungsfreiheit ersetzt.
Dienstleistungsfreiheit heißt, dass der Mitgliedstaat, in dem die
Dienstleistung erbracht wird, für eine freie Aufnahme und eine freie
Ausübung in seinem Hoheitsgebiet zu sorgen hat. Zusätzliche
Anforderungen an die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung dürfen
nur gestellt werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• sie
müssen diskriminierungsfrei sein;
• sie müssen erforderlich sein, d.h. aus Gründen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung, zum Schutz von Gesundheit und der Umwelt gerechtfertigt;
• sie müssen verhältnismäßig sein, d.h. sie
geht nicht über das zum Schutz des betroffenen Rechtsgutes Notwendigen
hinaus.
3.
Nicht unter die Dienstleistungsfreiheit fallen:
• Rechtsberatungsdienste
• Gesundheitsdienste
• Audiovisuelle Dienstleistungen (Fernsehen, Film)
• Sportwetten- und Lotterien
• Hoheitliche Tätigkeiten
• Soziale Dienstleistungen wie sozialer Wohnungsbau, Kinderbetreuung
oder Familiendienste
• Zeit- und Leiharbeit
• Sicherheitsdienste
• Hafendienstleistungen
• Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
• Dienstleistungen der elektronischen Kommunikation
• Verkehrsdienste (inkl. Taxidienste), außer Geld- und Leichentransport
4.
Weiteres Verfahren
Nachdem auch die Staats- und Regierungschefs sich klar für den in
erster Lesung vom Parlament verabschiedeten neuen Richtlinienentwurf ausgesprochen
haben, hat die EU-Kommission Anfang April einen überarbeiten Richtlinienentwurf
vorgelegt, in dem die Änderungen des Parlamentes fast vollständig
übernommen worden sind. Diese neue Fassung soll bis Ende des Jahres
2006 vom Europäischen Parlament und den Regierungschefs endgültig
in 2. Lesung verabschiedet werden.
Ruth Hieronymi
MdEP, Marienstr. 8, 53225 Bonn
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