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Reform
des Europäischen Parlaments – Reduzierung der Abgeordnetenzahl ab der Europawahl 2009 |
Nach dem geltenden Vertrag von Nizza würde sich ab der nächsten Wahlperiode (2009-2014) die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament von derzeit 785 auf 736 reduzieren. Dies würde bedeuten, dass insgesamt 21 Mitgliedstaaten weniger Sitze erhalten als in der laufenden Legislaturperiode. Im Entwurf
für die Reform des EU-Vertrags aus dem Jahr 2004 ist eine Obergrenze
von 750 Abgeordneten für das Europäische Parlament mit einer
Höchstzahl von 96 und einer Mindestzahl von 6 Abgeordneten pro Mitgliedstaat
beschlossen worden. Das Europäische Parlament hat am 11.10.2007 auf dieser Grundlage die zukünftige Sitzverteilung unter den 27 Mitgliedstaaten ab der kommenden Wahlperiode (2009-2014) beschlossen. Zukünftige Sitzverteilung Europäisches Parlament Polen 54
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