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der EVP-ED-Fraktion für 2004-2009 |
Prioritäten der EVP-ED-Fraktion für 2004-2009 - Ein Ideenbeitrag zur Politikgestaltung
Mit dem offiziellen Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 findet die größte Erweiterungsrunde in der Geschichte der Europäischen Union nun bald ihren Abschluss. Welchen Gewinn dieser Schritt für die Union bedeutet, erlebt die EVP-ED Fraktion bereits heute. So haben seit Mai 2003 69 Beobachter aus den Beitrittsländern gemeinsam mit den 232 bisherigen Abgeordneten unserer Fraktion am parlamentarischen Leben teilgenommen: Sie bereichern unsere politische Arbeit mit den Erfahrungen aus ihren Ländern, und leisten einen wichtigen Beitrag dazu, daß Europa weiter zusammenwächst. Die neue europäische Verfassung, das zweite historische Projekt neben der Erweiterung, wird die Befugnisse des Europäischen Parlaments wesentlich erweitern. In nahezu allen Bereichen der Gesetzgebung werden Parlament und Rat künftig gemeinsam entscheiden. Diese wachsende Verantwortung bedeutet gleichzeitig, dass wir uns als Fraktion auf klare Positionen und umsetzbarer Konzepte verständigen müssen. Die Verfassung ist Ausdruck der Ähnlichkeiten und der gemeinsamen Interessen, die uns Europäer über alle nationalen und parteipolitischen Grenzen hinweg einen, und bildet eine solide Grundlage für unsere politische Arbeit. Die Demokratie lebt jedoch davon und erfordert zugleich, dass von den politischen Kräften, die miteinander im Wettbewerb stehen, Unterschiede und Alternativen mit Blick auf die Bestätigung durch die Wähler deutlich artikuliert werden. Deshalb benötigen wir ein überzeugendes und schlüssiges Programm für eine politisch schlagkräftige EVP-DE-Fraktion. Mit diesem Prioritätspapier ist es der Fraktion gelungen, in einem einzigen Text Elemente aus den verschiedenen Traditionen, Kulturen und Sichtweisen der Mitglieder unserer Fraktion, die aus 60 Parteien aus allen Teilen der Europäischen Union kommen, zu einem Ganzen zusammenzufügen. Dieses Ergebnis ist nicht allein der Ausdruck sich einander annähernder Politiken und politischer Ansätze. Ohne die Beachtung eines gemeinsames Wertekataloges wäre eine Einigung nicht möglich gewesen. Im Bewusstsein unserer gemeinsamen Wurzeln, die bis auf die griechisch-römische Antike, die Aufklärung und in erster Linie unser christliches Erbe zurückgehen, will die EVP-DE-Fraktion einen Kurs für die Zukunft festlegen, der nicht nur der jetzigen Generation, sondern auch künftigen Generationen ein Leben in Frieden, Freiheit und Wohlstand in einem vereinten Europa ermöglicht. Wenn es uns gelingt, unseren Wahlerfolg von 1999 im Juni 2004 zu wiederholen, dann wird es uns - mit einer starken und dynamischen EVP-ED Fraktion - möglich sein, mit Nachdruck ein besseres Europa im Dienste des Bürgers aufzubauen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und meinen Kollegen im Parlament für die vielen Beiträge danken, die sie zur Erarbeitung dieses Dokuments unter Leitung von James Elles, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion, beigesteuert haben. Ferner gebührt mein Dank dem Sekretariat der Fraktion für seine Unterstützung. Hans-Gert
Pöttering Dieser Entwurf enthält die Ansichten zu den legislativen Prioritäten der EVP-ED-Fraktion für die nächste Legislaturperiode 2004-2009, wie sie bisher geäußert wurden. Sie werden Ihnen hiermit für eine weitere Überprüfung und Diskussion vorgelegt. Unsere Empfehlungen zu spezifischen Themen in diesem Dokument werden nachfolgend zusammengefasst. Die Schaffung eines wohlhabenden Europas für unsere Bürger in den nächsten fünf Jahren steht im Mittelpunkt unserer Prioritäten. Um hohes Wachstum und Wirtschaftsleistung zu erhalten - und somit Arbeitsplätze zu schaffen -, sollte Europa eine dynamische und wettbewerbsfähige wissensbasierte Wirtschaft entwickeln. Indem die Forschung als ein Schlüsselelement von Europas Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt gestellt wird, wir uns auf die Bildung und neue Technologien konzentrieren und ein attraktives wirtschaftliches Umfeld sicherstellen, soll unser Kontinent in die Lage versetzt werden, sich an die weltweite Wirtschaft anzupassen. Dies ist eine Voraussetzung, damit wir unser Ziel einer langfristigen nachhaltigen Entwicklung und der Schaffung Europas für die Zukunft erreichen. Damit Europa ein angenehmer Raum zum Leben wird, wollen wir eine umfassende Politik umsetzen, die sich auf eine soziale und umweltfreundliche Marktwirtschaft stützt. Diese Politik wird die Verbindungen zwischen einer gesunden Umwelt und einer starken Wirtschaft verstärken und alle Bereiche der Rechtsetzung von den Umwelt-, Regional- zu den Wirtschafts-, Energie-, Verkehrs-, Regional- und Agrarpolitiken beeinflussen. Die Bürger Europas wollen in einer Union leben, in der sie ihre Rechte zunehmend geschützt und ihre Sicherheit gestärkt sehen. Um auf dieses wachsende Bedürfnis nach Sicherheit auf unseren Straßen – als Einzelperson oder als Arbeitnehmer – reagieren zu können, müssen wir die Stabilität und Sicherheit in unseren Gesellschaften sicherstellen. Um dies zu erreichen, streben wir nach einer Stärkung der Europäischen polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und wollen für größere Lebensmittelsicherheit sowie für einen stärkeren Gesundheits- und Verbraucherschutz in unserem Alltag sorgen. Um uns den künftigen Herausforderungen und unserer Verantwortung im Bereich der internationalen Sicherheit stellen zu können, müssen wir eine wirksame Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einrichten und die Defizite bei den militärischen Kapazitäten überwinden. Eine teilweise Integration der GASP in die Gemeinschaftsstrukturen sollte Europa in die Lage versetzen, ein hohes internationales Ansehen zu erringen und seine Verpflichtungen zu erfüllen. Als Teil dieser Politik ist die Stärkung unserer strategischen Partnerschaft von großer Bedeutung. Gleichzeitig sollte Europa eine starke finanzielle Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern aufrecht erhalten und sicherstellen, dass die aktuelle Doha-Runde auf einen fairen Handel und Entwicklung gestützt wird. Ein solides
Ressourcenmanagement und eine transparente Verwaltung der EU-Mittel werden
unseren Bürgern das Gefühl vermitteln, dass eine angemessen
verwaltete EU in ihrem eigenen Interesse liegt. In diesem Zusammenhang
wollen wir eine verstärkte Verantwortlichkeit bei den EU-Ausgaben.
Um den Betrug rigoros zu bekämpfen, sollte OLAF gestärkt werden,
indem seine vollständige Unabhängigkeit von der Kommission betrieben
wird. I. EINE WISSENSBASIERTE WIRTSCHAFT: FÖRDERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT I.1. Errichtung
eines Raums des Wissens: Konzentration auf Bildung und lebenslanges Lernen II. NACHHALTIGE ENTWICKLUNG: BAUEN FÜR DIE ZUKUNFT II.1. Förderung
des gemeinsamen europäischen Erbes III. EUROPAS BÜRGER: DAS WACHSENDE BEDÜRFNIS NACH SICHERHEIT III.1. Gewährleistung
von Sicherheit und Stabilität in unseren Gesellschaften IV. EUROPA IN DER WELT: DIE NEUEN SICHERHEITSPOLITISCHEN HERAUSFORDERUNGEN IV.1. Europa
sollte seine internationalen Verpflichtungen erfüllen V. VERNÜNFTIGE AUSGABENVERWALTUNG: DIE NOTWENDIGKEIT STRENGER VORSCHRIFTEN V.1. Vernünftige
Ausgabenverwaltung und rigorose Betrugsbekämpfung *Die Delegation
des Vereinigten Königreichs meldet entsprechend ihrer speziellen
Position innerhalb der Fraktion ihren generellen Vorbehalt zu dem Prioritätendokument
an, wie erst vor kurzem erneut in einem Schreiben an die Fraktion mitgeteilt
wurde. I. EINE WISSENSBASIERTE WIRTSCHAFT: FÖRDERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT Wettbewerbsfähigkeit ist der Schlüssel für wirtschaftliche Leistung. Damit Europa sich der globalen Wirtschaft anpassen und seine sozialen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Ziele erreichen kann, brauchen wir eine bessere Wettbewerbsfähigkeit Europas und müssen daher einen echten Binnenmarkt für Wissen und Forschung schaffen. In diesem Bereich jedoch muss Europa mehr Leistung erbringen. In Bezug auf die Forschung zum Beispiel liegt unser Wettbewerbsnachteil auf der Hand: Die Gesamtausgaben für Forschung in Europa sind weiterhin niedrig und unsere Wirtschaften sind weniger fähig, die Ergebnisse unserer wissenschaftlichen Arbeit wirtschaftlich umzusetzen. Um diese Schwäche zu abzulegen, benötigt Europa mehr Innovation und eine höhere Mobilität von Einzelpersonen und Ideen.
Der Schwerpunkt muss auf Sprachkenntnisse und Mobilität in Europa gelegt werden. Die Bürger sollten ermutigt werden, zwei oder mehr Sprachen zu lernen und mindestens ein halbes Jahr im Ausland zu studieren. Unternehmertum und Selbständigkeit sollten in einer frühen Phase der Erziehung unterrichtet werden. Es ist zwingend erforderlich, dass auf steuerlichem Gebiet, in der Verwaltung, im Bereich der sozialen Sicherheit und in Bezug auf die Anerkennung von Berufsabschlüssen und Diplomen Hindernisse zur Mobilität überwunden und entsprechende Förderinstrumente entwickelt werden. Der Nutzung und Ausbildung in der Informationstechnologie sollte besonderer Nachdruck verliehen werden. Dieser Bereich bietet sehr viel Möglichkeiten und ist ein starkes Mittel für die soziale Integration zum Beispiel für Frauen und behinderte Personen. Die Programme Sokrates, Tempus, Leonardo da Vinci, Jugend, Erasmus Mundus und eLearning müssen sowohl im Hinblick auf ihre Ziele als auch betreffend ihrer Finanzierungsmittel ausgebaut und angepasst werden. Neuer Anreiz muss einem COMETT-Programm verliehen werden, das in seiner ursprünglichen Form entsprechend den spezifischen Zielsetzungen wieder hergestellt werden soll. Um die Programme effizienter zu gestalten, sollten Benchmarks gesetzt werden, so dass sie bei der anschließenden Programmplanung berücksichtigt werden können. Die Universitätszusammenarbeit, gemeinsame Master-Abschlüsse, die Anerkennung von Diplomen und der Erfahrungsaustausch betreffend Lehrmethoden und Wissen müssen gefördert werden. I.2. Priorität der Forschung als Schlüsselelement für Europas Wettbewerbsfähigkeit
"Blue sky"-Grundlagenforschung muss als eine tatsächlich Mehrwert einbringende Forschung ausgebaut werden. „Die Blue-sky-Forschung von heute trägt zu den angewandten Technologien von morgen bei“. Durch die Unterstützung langfristiger Grundlagenforschung, wollen wir uns auf die Zukunft einstellen und dabei im Auge behalten, dass die Produktzyklen immer kürzer werden. Vorrangig ist hier eine mehr verbraucherorientierte Arbeit. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen, der Ausbau der Hochschulforschung und die Erleichterung der Übernahme von Ergebnissen durch private Unternehmen sollten gefördert werden. Steuerliche Anreize sollten eine wichtige Rolle bei der Förderung der Forschung im privaten Sektor spielen. Die medizinische Forschung muss intensiviert werden, um die medizinische Behandlung zu verbessern und sich den neuen Herausforderungen des öffentlichen Gesundheitswesens zu stellen. Angemessene Finanzmittel müssen bereit gestellt werden, insbesondere für die Erforschung seltener und altersbedingter Krankheiten sowie des Phänomens der Resistenz gegen Antibiotika. Die Nahrungsmittelforschung
ist ein weiterer Schwerpunkt, auf den wir zwecks Entwicklung sicherer
und qualitativ hochwertiger Lebensmittel großen Wert legen. Insbesondere
die bio-basierten Industriezweige müssen gestärkt werden.
Unsere Fraktion teilt nicht die Auffassung, dass Gentechnologie und Biotechnologie im Bereich der Medizin vorwiegend neue Möglichkeiten eröffnen, während sie in der Landwirtschaft dagegen mit Risiken verbunden sind. Vielmehr neigt die EVP-ED Fraktion zu glauben, dass auf beiden Gebieten große Chancen bestehen, die genutzt werden sollten, aber auch erhebliche Risiken, die es durch entsprechende Rechtsvorschriften abzufedern gilt. Was die ethischen Grenzen der Humangenetik angeht, beruht der Standpunkt der Fraktion auf den Beschlüssen des EVP-Kongresses „Eine Union gemeinsamer Werte“ in Berlin im Jahr 2001, insbesondere auf der Bezugnahme auf die Achtung der Würde des Menschen.
Diese Umgestaltung sollte den technologischen Wandel und die Marktveränderungen in Betracht ziehen Dies würde bedeuten, dass einerseits gemeinsame europäische Grundprinzipien (Menschenrechte, Schutz von Minderjährigen usw.) auf sämtliche audiovisuellen „Content“-Dienste angewendet werden müssten und dass andererseits überholte Vorschriften, die über Gebühr ins Detail gehen, was sich heute nicht mehr rechtfertigen lässt (einige Vorschriften für die Werbung, zwingend vorgeschriebene Quoten usw.), anzupassen bzw. zu streichen wären. Neue Formen kontrollierter Selbstregulierung für die neuen Medien müssen entwickelt werden. Alternative Regulierungsformen und Standardisierung scheinen effiziente und weniger bürokratische Mittel zur Schließung von Lücken im nationalen und europäischen Recht, z.B. im Bereich des Verbraucherschutzes, zu bieten. Bestehende Programme im Bereich der audiovisuellen Medien müssen weitergeführt und ausgebaut werden, insbesondere die EIB-Initiative „i2i visual“ und das MEDIA-Programm, mit dem Ziel einer größeren Verbreitung europäischer Werke außerhalb ihres Herkunftslandes. Um die weitere Entwicklung des dualen Systems im europäischen Rundfunk und Fernsehen sicherzustellen und gleichzeitig die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen abzustellen, müssen die Mitgliedstaaten gemäß Protokoll von Amsterdam klar und deutlich den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten festlegen, um die öffentliche Finanzierung zu rechtfertigen
Die Erleichterung
der Markteinführung der 3G-Telecom ist für die Wettbewerbsfähigkeit
Europas ein bedeutendes Thema. Nicht minder wichtig ist jedoch eine reibungslose
Konsolidierung der Marktteilnehmer sowie die Übertragung von Konzessionen
im 3G-Bereich an Dritte. Notwendig wird es darüber hinaus sein, Regeln
für eine gemeinsame Mobilfunknetz-Infrastruktur festzulegen. I.4. Aufbau einer qualitativ hochwertigen und unternehmerfreundlichen europäischen Wirtschaft
I.4.1 Umsetzung der Lissabonner Strategie für Strukturreformen: Schaffung eines klaren Fahrplans
Ein neuer Aktionsplan zur Strukturreform mit einem festen Zeitplan, der bis 2010 voll erfüllt werden muss, wird benötigt. Zudem sollten die Zielvorgaben aus der Lissabonner Strategie und insbesondere die folgenden Bereiche stärker in den Mittelpunkt gerückt werden: Öffentliche und private Investitionen, vor allem in das Humankapital und für FuE, Aufwertung des unternehmerischen Denkens in der europäischen Gesellschaft, Unterstützung der KMU und ein geringeres Gesamtbesteuerungsniveau in der EU. Angemessener Schutz von geistigem Eigentum: Da der Vorschlag der Kommission zum Europäischen Patent seit Jahren diskutiert wird, ohne dass bisher eine überzeugende Lösung gefunden wurde, könnte ein völlig neues Konzept für den Schutz von geistigem und gewerblichem einen Ausweg aus dieser Sackgasse bieten. Unsere Fraktion beabsichtigt, eine Initiative für einen neuen, kohärenten und zugänglicheren europäischen Patent einzubringen, die ein Gleichgewicht zwischen dem im Schutz sehr weitgehenden amerikanischen Ansatz und dem europäischen Ansatz, der auch auf das Schaffen von Anreizen für weitere Investitionstätigkeiten abzielt, finden soll. Andere Richtlinien über geistiges Eigentum (Software und Warenzeichen) werden dementsprechend überarbeitet werden müssen. Die Liberalisierung des Energiemarktes muss vollendet werden: Die EU arbeitet derzeit immer noch an einer vollständigen Deregulierung mit dem Ziel, für alle gleiche Voraussetzungen in den Strom- und Gasmärkten, die die beiden großen verbleibenden Monopolsektoren auf dem Binnenmarkt sind, zu schaffen. Sowohl Unternehmen als Privathaushalte müssen ihre Energieversorger entsprechend ihrem Bedarf frei wählen können. Wir brauchen einen harmonisierten gesetzlichen Rahmen, in dem ein geeigneter öffentlicher Dienst gewährleistet ist. Ein starker pan-europäischer Kapitalmarkt muss geschaffen werden, um die Betriebskapitalkosten in einem sich rasch verändernden Finanzumfeld zu senken. Unser Ziel ist es, den rechtzeitigen Abschluss des Aktionsplan für Finanzdienstleistungen bis spätestens 2005, wie in den Schlussfolgerungen von Lissabon vorgesehen, sicherzustellen. Mit diesem Prozess muss auch ein transparentes Finanzinformationssystem eingeführt werden, das eine effektive Vergleichbarkeit von Unternehmensergebnissen ermöglicht und eine geeignete und umfassende Aufsicht gewährleistet. Parallel dazu müssen die neuen Vorschriften über Vertragsrecht auf andere Quellen wie Obligationen, Wertpapiere und Versicherungsverträge ausgedehnt werden.
Die neuen Initiativen für gemeinsame Regeln in Bereich des Gesellschaftsrecht, die darauf abzielen die 5. Richtlinie, bei der man zu keiner gemeinsamen Position gelangen konnte, zu ersetzen, müssen weiter besprochen werden, um eine Einigung zu finden. Flexiblere gemeinsame Vorschriften für private Kapitalgesellschaften sind erforderlich, um es den KMU zu ermöglichen überall in der Union tätig zu sein und somit ebenfalls vom Binnenmarkt zu profitieren, während sie dabei ihren Charakter als private Kapitalgesellschaften beibehalten. Unser Fraktion wird dafür sorgen, dass die Arbeit in diesem Bereich vorankommt.
Eine Voraussetzung besteht darin, Subventionen, unsichtbare Schranken und andere Marktverzerrungen abzuschaffen und auf wirksame Wettbewerbsregeln zu bauen. Ganz obenan steht für uns jedoch die Schaffung eines unternehmerfreundlichen Umfelds, das die Lage der Unternehmen in Europa verbessert, indem vor allem die sperrige Bürokratie auf ein Mindestmaß reduziert und bei Rechtsvorschriften eine systematische Abschätzung der Auswirkungen auf die Unternehmenskosten vorgenommen wird. Die EVP-ED-Fraktion möchte die Gründung neuer Unternehmen dadurch fördern, dass rechtliche Barrieren abgebaut werden und der Zugang zu Gründungs- und Risikokapital erleichtert wird. In diesem Zusammenhang sollten all die unterschiedlichen Neugründungsmodelle geprüft und der Austausch optimalen Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Unternehmergeist, selbstständiges Handeln und Verantwortungsbewusstsein müssen bereits in den frühen Bildungsstadien gefördert werden. Schaffung besserer Rahmenbedingungen für KMU: Die kleinen und mittelständischen Unternehmen sind der Motor der europäischen Wirtschaft. Mehr als 99 % der Unternehmen in der EU sind KMU. Sie stellen 66 % aller Arbeitsplätze bereit und tragen damit zum Wirtschaftswachstum bei. Sie müssen also innerhalb der EU angemessen geschützt und gefördert werden, und ihnen dürfen keine unnötigen Lasten auferlegt werden. Voraussetzung für das Erreichen der Ziele von Lissabon ist die Umsetzung der KMU-Charta. Das setzt unter anderem Folgendes voraus: • flexible
Arbeitsmarktregelungen;
Nicht genug, dass die verschiedenen Steuersysteme komplex und inkonsistent sind, sie stellen zudem massive Hindernisse für die grenzüberschreitenden Tätigkeiten und den freien Waren-. Personen- und Kapitalverkehr dar. Daher sollten weitere Schritte zur Reformierung der Steuersysteme unternommen und möglichst rasch ein endgültiges Mehrwertsteuersystems auf der Grundlage des „Herkunftsland-Prinzips“ angenommen werden. Auf diese Weise erlangen die Steuersysteme der EU Mitgliedstaaten einen neutralen, dem Wettbewerb dienlichen Charakter. Wir wollen einen gerechten und wirksamen Wettbewerb der Steuersysteme. Unser Modell stützt sich auf eine abgestimmte Definition der Steuerbemessungsgrundlage der für den Binnenmarkt relevanten Steuern, wobei den Mitgliedstaaten die Wahl der Steuerhöhe freigestellt bleibt. Das erzeugt einen gesunden Steuerwettbewerb, da die Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ihren Standort in einem möglichst transparenten Umfeld zu wählen und zur Senkung des Verwaltungsaufwands gegebenenfalls die Produktion zu verlagern. Durch Gewährleistung einer effizienten Kapitalallokation werden zugleich auch grenzüberschreitende Aktivitäten gefördert und im Gegenzug die Wirtschaft als Ganzes angekurbelt. Steuern ohne Auswirkung auf das Funktionieren des Binnenmarktes sollten voll den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Ein Unternehmensbesteuerungssystem, das grenzüberschreitende Tätigkeiten ebenso fördert und dabei den Abbau steuerlicher Hindernisse, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gefährden, durch Einführung einer konsolidierten Körperschaftssteuerbasis für gemäß dem europäischen Unternehmensstatut gegründete Unternehmen bzw. dadurch, dass Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können, ist eines der wichtigsten Anliegen unserer Fraktion. Ein endgültiges Mehrwertsteuersystem auf der Grundlage des „Herkunftsland“-Prinzips ist eine bessere Lösung, um Störungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Der neue Ansatz der Kommission, der lediglich auf die „Verbesserung des Übergangssystems“, das mit der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie eingeführt wurde, abzielt, wird von uns abgelehnt.
Die Transeuropäischen Netze müssen erweitert werden, damit die Verkehrsnetze in den neuen Mitgliedstaaten auf ein hohes Niveau gebracht und leitungsfähige Verbindungen zu den bestehenden Netzen der 15 Altmitgliedstaaten gewährleistet werden. Gleichzeitig muss ein fairer Wettbewerb der Beförderungsarten untereinander gewährleistet werden sowie die Bau- und Instandehaltungskosten der TEN auf die Benutzer abgewälzt werden. Zur Einrichtung eines effizienten Schienenmarktes in der Union müssen die nationalen Schienennetze geöffnet und der Zugang neuer Unternehmen zum Markt erleichtert werden. Zur Schaffung angemessener Wettbewerbsbedingungen für Zulieferer von Verkehrsdienstleistern und Nutzern müssen die Beziehungen zu Drittländern, insbesondere im Hinblick auf den Luft- und Seeverkehr, auf gemeinschaftlicher Ebene behandelt werden. Die Umsetzung des Konzepts eines europäischen Binnenmarktes im europäischen Luftraum mit einer einheitlichen Luftraumkontrolle muss sichergestellt werden. Ein hohes
Sicherheitsniveau im See-, Schienen- und Luftverkehr ist ein wichtiger
Bestandteil einer umfassenden Verkehrspolitik. Eine tatsächliche
Anwendung der Gesetzgebung über Verkehrssicherheit muss gewährleistet
werden und die Sanktionsmaßnahmen bei Nichtbeachtung müssen
harmonisiert werden. Die Tätigkeit der neuen Europäischen Bahnagentur,
die für Sicherheit gemeinschaftsweit sorgen soll, wird bewertet werden
müssen. Wir wollen eine umfassende Politik, die auf eine dynamische, umweltfreundliche und sozial verantwortungsbewusste Marktwirtschaft gestützt ist. Unsere Vision stützt sich auf das Konzept der nachhaltigen Entwicklung, das alle Bereiche der Rechtsetzung von der Umwelt-, der Regionalpolitik bis zu den Wirtschafts-, Energie-, Verkehrs- und Agrarpolitiken sowie auch die Handelsbeziehungen beeinflussen muss. Um eine wettbewerbsfähige und ökologisch gesunde Union für uns und künftige Generationen bauen zu können, müssen wir die Verknüpfungen zwischen gesunder Umwelt und starker Wirtschaft stärken. Die mit der progressiven Einführung eines langfristigen umwelt- und sozialverantwortlichen Modells des wirtschaftlichen Wachstums verknüpften Möglichkeiten sind überaus groß, da dieser Prozess die Entwicklung von Forschung und neuen Industrien und Technologien anregen und somit die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ermöglichen wird. Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung kann aber nicht von oben bestimmt werden. Eine Überregulierung würde den Prozess abtöten.
? Subsidiarität und lokaler Verantwortung: Detaillierte Rechtsvorschriften und/oder Zentralisierung wären kontraproduktiv. Wir glauben, dass die lokalen Gebietskörperschaften am Besten bestimmen können, was im Umfeld einer bestimmten Region erforderlich und machbar ist. Auf der Grundlage von Rahmenzielsetzungen sind sie am besten in der Lage, über konkrete Maßnahmen und Mittel für deren Umsetzung zu entscheiden. ? Realistische Ziele in der Rechtsetzung, um Flexibilität in der Umsetzung zu ermöglichen: Ziele sind nutzlos, wenn sie überhaupt nicht umgesetzt werden können. Realismus ist der erste Schritt zum Erfolg; deshalb muss die Rechtsetzung einen Spielraum zur Anpassung an den lokalen Kontext und an die regionalen Besonderheiten lassen. Dennoch muss die EU die Umsetzung sorgfältig überprüfen. ? Ermutigung und Zuversicht in die private Initiative: Es ist wesentlich, den Privatsektor davon zu überzeugen, dass die Entwicklung „nachhaltiger“ Produktionsmethoden und der Einsatz umweltfreundlicher Technologien langfristige Wettbewerbsgewinne mit sich bringt. Die Ermutigung sollte eher durch Steueranreize als durch Subventionen geschehen - da die letzten die Risikobereitschaft und Kreativität des Einzelnen eher einschränken - sowie über die Förderung freiwilliger Vereinbarungen und Marktinstrumente, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit einer hohen Umwelteffizienz zu stärken. ? Information und Unterrichtung der Bürger. Angemessene Information ist wesentlich, um die Aufmerksamkeit des Bürgers in Umweltfragen zu erhöhen.
Richtige Umsetzung und genaue Überwachung der strengen europäischen Umweltgesetzgebung und eine bessere Bewertung zukünftiger Gesetzeswerke sind eine der Vorbedingungen auf dem Weg, global führend im Umweltschutz zu werden. Ein echtes System der umweltpolitischen Verantwortung würde das Recht des Bürgers auf eine gesunde Umwelt konkretisieren. Dieses System einer tatsächlichen Umwelthaftung würde auf dem „Verursacherprinzip“ beruhen und auch angemessene Kontrollen, Sanktions- und Ausgleichsmaßnahmen umfassen. Die Bekämpfung der Klimaveränderung bleibt unsere höchste Priorität. Europa hat hier einen eindeutig zukunftsorientierten Weg zugunsten einer sauberen Welt eingeschlagen, indem es sich mit dem Kyoto-Protokoll verpflichtet hat, seine Treibhausgas-Emissionen bis 2010 um 8 % zu senken. Unsere Fraktion befürwortet einen europäischen Fahrplan für eine schnelle und konkrete Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Sie selbst wird eine umfassende politische Initiative vorschlagen, die darauf abzielen wird, die EU in diesem Bereich weltweit führend zu machen. Die Verbesserung der Umwelt in Stadtgebieten soll ein weiterer zentraler Punkt sein. 80 % der Bevölkerung leben heute in Stadtgebieten und sind permanenten Belastungen (Lärm, Luftverschmutzung, Verkehr, Müll, Allergien und Stress) ausgesetzt, die die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen. Enormer Handlungsbedarf ist insbesondere im Bereich der Kraftstoffqualität und Motorensauberkeit sowie bei den Investitionen zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen erforderlich. Bewusstseinskampagnen müssen bei den Bürgern durchgeführt werden, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. In Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip ist darüber hinaus eine umsichtige Flächennutzungsplanung zur Erhaltung der städtischen Umwelt wichtig. Die Artenvielfalt der EU ist Bestandteil des Erbes unserer Bürger. Durch die neuen Mitgliedstaaten steigt die Zahl der noch intakten Landschaften, Wälder und Feuchtgebiete deutlich. Nun sind wir dafür verantwortlich, dass diese Flächen erhalten bleiben und wir sie künftigen Generationen als Erbe übergeben können. Die EVP-ED-Fraktion ist entschlossen, eine Gemeinschaftsaktion einzuleiten, um den Beitrag von Wissenschaft und Technik zur nachhaltigen Entwicklung zu verstärken, und dabei insbesondere auf die Förderung eines besseren Verständnisses der Zusammenhänge zwischen der Umwelt und technologischen Entwicklungen hinzuwirken.
Der Ausbau der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen muss gefördert werden. Wir müssen die Investitionsmöglichkeiten in erneuerbare Energien hervorheben und den Zugang zu Fördergeldern für Projekte in Schlüsselsektoren wie etwa Sonne, Wind und Biomasse unterstützen, damit wir Anreize für die Nutzung dieser Energiequellen schaffen und diese sich durchsetzen können. Dennoch ist unser Aktionsradius eingeschränkt: Während wir die Reduzierung der Energieintensität in unserer Wirtschaft und eine höhere Energieeffizienz sicherstellen wollen, müssen wir, unter strikter Einhaltung hoher Sicherheitsstandards sowie der nationalen Entscheidungen, den Anteil der Kernenergie aufrechterhalten. Die Entwicklung neuer, effizienterer und kostengünstigerer Reaktorauslegungen muss durch den Ausbau der Erforschung von Kernspaltungsreaktoren und des Umgangs mit bestrahlten Kernbrennstoffen und Strahlenmüll verstärkt werden. Dabei müssen wir auch sicherstellen, dass die neuen Mitgliedstaaten die gleichen hohen Normen für nukleare Sicherheit anwenden und sich strengstens an ihre Verpflichtungen zum Abschalten alter Atomkraftwerke halten. Eine neue umweltfreundlichere Verkehrspolitik bedeutet, den Zusammenhang zwischen der kontinuierlichen Verkehrszunahme und dem Wirtschaftswachstum aufzubrechen. Um die Belastung der Umwelt zu verringern und Verkehrsstaus zu vermeiden sind drastische Veränderungen bei unseren Verkehrsmitteln und unseren diesbezüglichen Gewohnheiten - und insbesondere eine eine rationalere Nutzung der verschiedenen Verkehrsmittel - erforderlich. Das bedeutet eine Verschiebung des Gleichgewichts zwischen den verschiedenen Beförderungsarten zugunsten der weniger umweltverschmutzenden, insbesondere in Stadtgebieten, wobei der Güterferntransport auf umweltschonendere Beförderungsarten (Bahn, Binnen- und Küstenschifffahrt) verlegt werden muss. Eine ausgeglichene Errichtung der Transeuropäischen Netze (TEN), um das wachsende Ungleichgewicht zwischen den Regionen umzukehren und die wirtschaftliche Entwicklung der Randregionen insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten zu erleichtern, muss mit der Entwicklung eines kostengünstigen Beförderungssystems einhergehen. II.2. Nachhaltiges Wachstum in einer integrierteren Gesellschaft
II.2.1 Gewährleistung eines stärkeren Wachstums und höherer Investitionen: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen
Die Bewertung der Auswirkung der Gesetzgebung und Umweltmaßnahmen auf die Betriebskosten muss systematisiert und die schwerfällige Bürokratie und Verwaltungsvorschriften, die insbesondere den KMU so sehr schaden, müssen abgeschafft werden. Es müssen Anreize für Firmengründungen geschaffen werden, und der Zugang zu Existenzgründungs- und Wagniskapital ist zu erleichtern: Wir müssen es einfach machen, in Europa eine Firma zu gründen. Die Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen durch den Privatsektor muss gefördert und somit die Möglichkeiten der Verbraucherentscheidung erweitert werden. Wettbewerb wird zur Preissenkung und Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen beitragen, während die Regierungen Normen hinsichtlich der Gewährleistung von gleichen und allgemeinen Erbringungen von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse setzen wird. II.2.2 Schaffung von Arbeitsplätzen und Gewährleistung der gegenseitigen Unterstützung
Um die Ziele von Lissabon zu erreichen und die Produktivität zu steigern, kommt es darauf an, Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsplatz zu verstärken, unternehmerisches Denken zu fördern und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitslosen und Integration von sozial ausgegrenzten Personen zu verbessern. Die Grundversorgung durch die Sozialversicherungssysteme muss erhalten bleiben für all jene, die nicht für sich selbst sorgen können, auch wenn Reformen der derzeitigen Regelungen nötig erscheinen. Der Grundsatz der gegenseitigen Unterstützung sollte der Kern des europäischen Sozialmodells bleiben. Die Bürger haben ein Recht darauf, sich auf nationale Unterstützung und Solidarität verlassen zu können, wenn sie durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder sonstige Risiken, die möglicherweise zur einer Verringerung ihrer Mittel und der Mittel ihrer Familie führen, in schwierige Situationen geraten.
Besonderes Augenmerk sollte den Erwartungen junger Menschen gewidmet werden. Beim „Jugend“-Programm sollen Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der wirtschaftlichen und sozialen Integration stärker berücksichtigt werden. Die Sozial- und Bildungsrolle des Sports als Faktor der Integration und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, als Mittel zur Förderung von Sportlichkeit, Toleranz und Achtung von Regeln und Unterschieden und zur Bekämpfung von Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sollte stärker betont und besser genutzt werden. Im Vertrag sollte der besondere Charakter des Sports unter spezieller Beachtung seiner sozialen Rolle ausdrücklich anerkannt werden. Stärkere Beachtung finden sollten auch die Rolle des Sports in der Bildung im Zusammenhang mit offiziellen Bildungsprogrammen (Schullehrplänen) oder informellen Aktivitäten (Förderung des Freizeitsektors und der Rolle der Sportvereine oder -verbände). Diese Konzepte werden von der EVP-ED-Fraktion umfassend mitgetragen und unterstützt. Priorität genießen darüber hinaus die Maßnahmen zur Bekämpfung des Dopings im Sport. Eine hohe Lebensqualität für Ältere, die einen wachsenden Teil der Bevölkerung bilden, muss eine Priorität sein. Dennoch leidet ein unverhältnismäßig hoher Teil der älteren Menschen unter Isolation und Armut. Ihre besonderen Bedürfnisse und Erwartungen müssen in die europäische Grundsatzpolitik aufgenommen werden. Die Förderung der Chancengleichheit für Frauen und die Eliminierung jeder Art von Diskriminierung muss in den Gemeinschaftspolitiken betrieben werden. Wichtig ist die Verabschiedung konkreter Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wie die Verbesserung des Angebots an Kindergärten oder eine Verstärkung der Unterstützung für Mütter und eine Reduktion ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Nach den Beschlüssen, die auf dem Europäischen Rat von Barcelona verabschiedet worden sind, trägt die Implementierung solcher Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung bei. Die Beseitigung der Armut, die Förderung von sozialer Entwicklung sowie die Verbesserung der Gesundheit zählen zu den wichtigsten Herausforderungen im Zusammenhang mit der globalen Dimension der nachhaltigen Entwicklung. II.3. Die Herausforderungen einer älter werdenden Bevölkerung bewältigen
II.3.3 Kapitalfinanzierte Renten müssen mit Nachdruck gefördert werden. Für eine nachhaltige Lösung der Rentenfinanzierung ist ein angemessenes Gleichgewicht zwischen staatlichen, betrieblichen und privaten Rentensystemen erforderlich. Der Anteil der „Pay-as-you-go“-Systeme sollte zunehmend reduziert werden, während die Solidargemeinschaft durch eine geeignete staatliche Rentenleistung sichergestellt wird.
Die Strukturpolitiken müssen neu bewertet werden, um dem wachsenden Bedarf an Infrastruktur und sozialer Entwicklung mit anteilig geringeren finanziellen Mittel gerecht zu werden. Da die Unterschiede im Entwicklungsstand zwischen den Regionen mit der Erweiterung gewachsen sind, ist folglich ein höheres Maß an Effizienz und Solidarität erforderlich, um unsere Ziele im Hinblick auf den Zusammenhalt zu erreichen. Zur Vorbereitung der Neudefinition der Finanzübersicht der gemeinschaftlichen Kohäsionspolitik müssen die Politiken besser koordiniert werden, damit sie an den neuen europäischen geopolitischen Rahmen angeglichen werden können, und ein optimaler Einsatz der regionalen Ressourcen muss Priorität bekommen. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Infrastruktur und für nachhaltige Projekte müssen festgesetzt und ihre Umsetzung muss genauestens beobachtet werden. Verzögerungsfaktoren müssen beseitigt werden – anstatt lediglich deren Auswirkungen zu korrigieren –, und bei der Allokation von Mitteln muss die Transparenz gewährleistet sein.
Das Begreifen des geschichtlichen und kulturellen Erbes Europas sollte auch eine besondere Beachtung Mittel- und Osteuropas einschließen, die vor der Wiederherstellung einer pluralistischen Demokratie in dieser Region häufig unbeachtet blieben. Zu diesem Zweck muss das Rahmenprogramm Kultur 2000 überarbeitet werden, damit es besser umgesetzt und an die Erwartungen der Bürger besser angepasst werden kann. Die Wettbewerbsfähigkeit des Kultursektors sollte gestärkt werden, indem kulturelle Aspekte in die Strukturfondsprojekte einfließen. Die Abstimmungen nach dem Prinzip der qualifizierten Mehrheit im Sinne des Artikels 151 EUV müssen auf die Bereiche der Kulturpolitik ausgeweitet und die Besonderheit der Kombination des Mitentscheidungsverfahrens mit dem System der qualifizierten Mehrheit wiederhergestellt werden. II.5. Entwicklung einer lebensfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft in Europa
Wenn 2006 die Agenda 2000 ausläuft, wird eine der vorrangigen Aufgaben in der Formulierung politischer Tätigkeitsfelder bestehen, damit für eine lebensfähige und auch nachhaltige Landwirtschaft ein umfassender und dauerhafter Rahmen bereitgestellt werden kann. Dafür müssen drei Herausforderungen bewältigt werden: in erster Linie die wirtschaftliche Herausforderung, die in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektor liegt. Zweitens die soziale Herausforderung, also die Verbesserung der Lebensbedingungen und wirtschaftlichen Chancen in ländlichen Gebieten. Drittens müssten wir der ökologischen Herausforderung durch Unterstützung eines sinnvollen Umweltverhaltens und die Erbringung von Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung der Artenvielfalt und der Landschaft begegnen. Die EVP-ED-Fraktion muss gewährleisten, dass die bevorstehende Reform der GAP alle drei Aspekte umfasst.
Die Forschung über umweltfreundliche Produkte kann helfen, nachhaltige Lösungen für einen vernünftigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen der Erde und für die Entwicklung umweltschonender Produkte zu bieten. Die Rolle der Landwirte als Landschaftsschützer muss gefördert werden. Neben den Maßnahmen zur Extensivierung müssen wir die Rolle der Landwirte als aktive Landschaftsschützer unterstützen und sie ermutigen, die Artenvielfalt zu bewahren und umweltschützende Produkte zu verwenden. Die Förderung des Tierschutzes ist nicht nur eine ethische Anforderung, sondern auch eine Garantie für hohe Qualität, die heute zunehmend gefragt ist, und somit eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Investitionen der Landwirte für eine gesunde Tierzucht müssen mit Nachdruck gefördert werden, da sie der beste Weg sind, um die Herstellung tierischer Erzeugnisse langfristig vertretbar zu machen.
Derzeit fließen 10 % des Agrarbudgets in ländliche Entwicklungsmaßnahmen. Für die Umsetzung unserer Ziele ist dies nicht genug. Die Kosten des vorgeschlagenen zweiten Pfeilers müssen auch durch strukturpolitische Maßnahmen und nicht nur allein durch die zweite Säule der GAP getragen werden. Landwirten, die unterhalb des Existenzminimums leben, muss eine angemessene sozioökonomische Unterstützung gewährleistet werden. Ausserdem muss ein spezifisches Versicherungssystem zur Absicherung von Landwirten eingerichtet werden, die von Tierkrankheiten betroffen sind. Die Umsetzung dieser Strukturmaßnahmen würde dezentralisiert werden, wo dies möglich ist, das Parlament hätte jedoch bei den Schlüsselaspekten eine Mitbestimmung. Genereller muss die Einführung von Maßnahmen unterstützt werden, die verhindern, dass die neue Cross-Compliance-Regelung zu einer Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittländern führt. Auf internationaler Ebene ist es darüber hinaus wichtig, dass die Europäische Union auf einer Ausdehnung der WTO „Green Box“ auf nicht zu den Handelswaren zählende Artikel besteht. II.6. Entwicklung einer sozialen und umweltpolitisch nachhaltigen Fischereipolitik
Die Reform muss eine nachhaltige und lebensfähige Existenz des EU-Fischereisektors sicherstellen. Wir müssen eine flexiblere Politik fördern, der dem aktuellen Bedarf des Fischereisektors entspricht, parallel dazu eine vernünftige Verwaltung der durch Fänge reduzierten Ressourcen planen und eine Lösung für das Problem der Beifänge finden. Eine bessere Ressourcenverwaltung wird eine verstärkte Forschung und verlässliche Informationen über den derzeitigen Ressourcenbestand erfordern. Eine moderne und auf die verfügbaren Bestände abgestimmte Flotte muss sichergestellt werden. Wir wollen außerdem, dass die auf diesem Sektor arbeitenden Menschen ein Einkommen erzielen, das ihnen einen Lebensstandard gewährleistet, der möglichst demjenigen vergleichbarer Produktionssektoren entspricht. Die GFP muss in die Außenpolitik der Union integriert werden, damit die Handelsaspekte mit denen der Außenbeziehungen in Einklang gebracht werden. Wir müssen eine Kohärenz zwischen dem Zugang zu den Beständen und dem Zugang zu den Märkten (Recht auf Investitionen in Drittländern, freier Zugang zu Häfen, Bekämpfung illegaler Fischerei) herstellen und unsere Fischereiabkommen mit Drittländern weiterentwickeln, um die Fischfangmöglichkeiten für unsere Flotte außerhalb der Gemeinschaftsgewässer aufrecht zu erhalten. Förderungen von Maßnahmen zur Stärkung der Aquakultur müssen entwickelt werden. Sicherheit ist für die Bürger Europas eines der wichtigsten Themen. Das gestiegene Bedürfnis nach Sicherheit macht sich in vielen Bereichen bemerkbar, von der Sicherheit auf der Straße über die Überwachung der Außengrenzen oder der Bekämpfung des Terrorismus, hin zur Gesundheit und Nahrung bis zur wirtschaftlichen Lage mit hohen Arbeitslosenquoten und der Gefahr von Firmenpleiten. Um diesen mannigfaltigen Sorgen der Bürger zu begegnen, schlägt die EVP-ED-Fraktion eine Reihe von Initiativen zur Gewährleistung der Sicherheit in unserer Gesellschaft vor, um die innere Sicherheit und den Rechtsschutz der Bürger zu verbessern.
Die institutionellen und rechtlichen Regelungen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Justiz müssen stark vereinfacht werden. Für eine sicherere Union ist in erster Linie eine gestärkte justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit durch die Errichtung eines einheitlichen und kohärenten institutionellen Rahmens erforderlich, der in die Gemeinschaftsstruktur integriert ist und alle Bereiche abdeckt, die mit der Justiz und den inneren Angelegenheiten zu tun haben. Eine einheitliche Struktur würde den Verträgen eine legislative Kohärenz verleihen, einen echten Schutz der Freiheiten der Bürger bieten und unnötige Komplikationen ausschließen, da die Bereiche voneinander abhängig sind. Somit wäre die geltende Rechtsetzung für den Bürger leichter verständlich. Die Integration
von Europol in den institutionellen Rahmen der Union würde zudem
eine angemessene Kontrolle durch das Europäische Parlament und eine
gerichtliche Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof
gewährleisten können. Gleichzeitig sollte Eurojust – ein
System der Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften der verschiedenen
Mitgliedstaaten – eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen
und ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens unter Ausweitung seiner Kompetenzen
darauf ausgerichtet werden, um als ein echtes Netzwerk für Kommunikation
und Frühwarnung zu dienen. Verbrechensbekämpfung Die Definition von schweren Straftaten, die eine grenzüberschreitende Dimension aufweisen oder eine Bedrohung von Gemeinschaftsinteressen darstellen - insbesondere der Drogen- und Menschenhandel, Internetkriminalität und Geldwäsche – sollten in den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten harmonisiert werden, um EU-Mindestnormen zu ermöglichen. Dazu sollte Schritt für Schritt ein deutlicher stabiler Kooperationsrahmen zwischen den Stellen, denen die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und Terrorismus auf europäischer Ebene obliegt, eingerichtet werden. Um die organisierte Kriminalität und den Menschenhandel grenzübergreifender krimineller Netzwerke besser bekämpfen zu können, muss die EU-weite Zusammenarbeit zwischen den Polizeikräften und den Nachrichtendiensten kontinuierlich verstärkt werden. Wir können nicht dulden, dass Jahr für Jahr 700 000 Frauen und Kinder dem Menschenhandel und -schmuggel zum Opfer fallen und sexuell ausgebeutet werden. Die EVP-ED-Fraktion tritt für höhere Mindeststrafen für Menschenhändler sowie für einen besseren Opfer- und Zeugenschutz bei Gerichtsverfahren ein.
Eine sicherere Gesellschaft verlangt nach sichereren Außengrenzen. Unser prioritäres Ziel ist es zu garantieren, dass eine Ausdehnung der Außengrenzen infolge der EU-Erweiterung nicht zu einem niedrigeren, sondern zu einem höheren Sicherheitsniveau führt. Eine kohärente und wirksame gemeinschaftliche Verwaltung der Außengrenzen der Mitgliedsstaaten einschließlich der Unterstützung für die derzeit laufenden Bemühungen zur Einrichtung eines Europäischen Grenzschutzkorps sind für eine wirksame Bekämpfung von illegaler Einwanderung, Kriminalität und Menschenhandel von höchster Bedeutung. Wir müssen jetzt mit vereinten Kräften eine verstärkte operative Zusammenarbeit an allen Grenzen organisieren, und zwar in Form von gemeinsamen multinationalen Teams – die anschließend die Kontrollen an den Grenzübergängen durchführen – und ein gut funktionierendes Frühwarnsystem einrichten. Parallel dazu vertritt die EVP-ED-Fraktion die Auffassung, dass der Aufbau eines Küstenschutzkorps zu den Prioritäten der Europäischen Union zählen sollte, um den Kampf gegen Piraterie zu verbessern und die europäischen Küsten vor Umweltgefahren (Ölverschmutzung und nicht genehmigte Entgasung) und Terroranschlägen zu schützen. Im Umgang mit all diesen Geißeln, für die keine Grenzen existieren, ist die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene absolut unverzichtbar.
Klare gemeinschaftliche Vorschriften für das EU-Asyl und eine Einwanderungspolitik für die Verwaltung der Migrationsströme müssen eingeführt werden, wenn wir verhindern sollen, dass die innere Sicherheit der Europäischen Union gefährdet wird. Gleichzeitig muss den Mitgliedstaaten genügend Spielraum für die Verwaltung der Migrationsströme gegeben werden. Die Verbindung gemeinsamer Außengrenzen mit 25 oder mehr verschiedenen Regelungen für die Einreise von Staatsbürgern aus Drittländern in die Union ist nicht sinnvoll. Menschenschmuggler und illegale Einwanderer profitieren am meisten von dieser Situation, da sie die Unterschiede und Unvereinbarkeiten der nationalen Einreisevorschriften aktiv nutzen, um leichter in die Union zu gelangen. Für jede der drei Kategorien von Einwanderern – temporäre Flüchtlinge, Asylbewerber und Wirtschaftsflüchtlinge – braucht Europa gemeinsame, aber dennoch gruppenspezifische Antworten. Ein schnelles Asylverfahren auf der Grundlage der Definition des Begriffs “Flüchtling” gemäß der Genfer Konvention muss im Rahmen der gemeinsamen Asylpolitik festgelegt werden. Zunächst muss Klarheit über das Asylrecht herrschen, um die Sicherheit von und die Rechtssicherheit für Asylbewerber zu gewährleisten und die Mitgliedsstaaten in die Lage zu versetzen, das Recht auf Ablehnung von Asylbewerbern ausüben zu können, die keinen Anspruch auf den Flüchtlingsstatus haben. Zweitens ist ein harmonisiertes, auf sechs Monate beschränktes Asylverfahren erforderlich, um ein ständiges Hinausschieben des endgültigen Urteils durch immer wieder neue Berufungen zu vermeiden. Die EVP-ED-Fraktion ist entschieden gegen Vorschläge für ein Verfahren auf mehreren Ebenen. Es sollte betont werden, dass die Einführung schneller Asylverfahren auch unter Umständen mehr Spielraum für eine breitere Definition des Asylrechts liesse. Zwischen der EU und Drittländern müssen Rückführungsabkommen abgeschlossen werden, um die obengenannten Maßnahmen zu ergänzen und eine schnelle und unbürokratische Rückführung abgelehnter Asylbewerber in ihre Heimat zu gewährleisten. Die Rückführungsbestimmungen sollten auch in Handels- und Assoziationsabkommen aufgenommen werden.
Ein kohärentes Konzept für die Ausstellung von Visa wird eine bessere Kontrolle der Einreise von Staatsangehörigen aus Drittländern ermöglichen. Es sind klare gemeinsame Vorschriften für die Einreisebedingungen und die Verfahren zur Ausstellung dauerhafter Visa erforderlich, um eine ständige Neuauslegung der Gesetzesvorschriften zu vermeiden, weil dadurch eine Situation der Verunsicherung entstünde, die sowohl der EU als auch den Einwanderern schaden würde. Auch die Kontrollen werden verstärkt werden müssen.
Eine gemeinsame Definition von Terrorismus sollte in den gemeinschaftlichen Besitzstand aufgenommen und erforderliche Rechtsgrundlagen im Vertrag geschaffen werden, damit Vermögenswerte eingefroren und Mittel für Einzelpersonen, die an terroristischen Akten beteiligt sind oder waren, gekürzt werden können. Zu einer glaubwürdigen Strategie gehören die Einrichtung einer kohärenten institutionellen Struktur auf europäischer Ebene, welche die Union befähigt, effizient und schnell zu handeln, sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, insbesondere im Bereich der gemeinsamen nachrichtendienstlichen Aktivitäten. Parallel dazu sind Maßnahmen der Europäischen Union zur Entschädigung der Opfer von Terroranschlägen vorzusehen. Die Strategie der Union zur Bekämpfung des Terrorismus sollte sowohl ex-ante als auch ex-post einer demokratischen Überprüfung unterzogen werden. III.2. Mehr bürgerliche Sicherheit im Alltag
Sichere Lebensmittel über die ganze Nahrungskette müssen soweit wie möglich gewährleistet werden. Zu diesem Zweck müssen die Sicherheitsnormen und -kontrollen auf allen Ebenen verschärft werden, beginnend im Stall über den Transport bis hin zur Lagerung, der Sicherstellung einer optimalen und genauen Rückverfolgbarkeit über die ganze Nahrungskette hinweg. Lebensmittelsicherheit bedeutet auch die Einhaltung von hohen Umwelt- und Tierschutznormen, damit die Bürger europäische Lebensmittel als die beste und gesündeste Nahrung zu schätzen wissen. Die Verbraucher müssen spüren, dass die Erweiterung nicht zu einer Schwächung der Lebensmittelkontrollvorschriften geführt hat. Unser Ziel wird es nicht nur sein, dass Gesundheitsmaßnahmen und Veterinärgesetzgebung in der gesamten erweiterten Union beachtet werden, sondern auch, dass die Kontrollen streng und systematisch durchgeführt werden und eine präzise Etikettierung erfolgt. Der Kampf gegen Tierkrankheiten und die systematische Prävention. Unsere Fraktion ist einer Bekämpfung von Tierseuchen verpflichtet und war im nichtständigen parlamentarischen Ausschuss für Maul- und Klauenseuche sehr aktiv. Wir möchten allerdings weitergehen, damit Tierseuchen wirksam ausgerottet werden. Neben strengen Kontrollen innerhalb der Union und der Erarbeitung eines Frühwarnsystems muss die Kontrolle von Importen an den Grenzen ausgeweitet werden. Importe sind von der Beachtung von Gesundheits-, Lebensmittelsicherheits- und Tierschutznormen abhängig zu machen. Nach wie vor ist die Durchsetzung einer effizienten und systematischen Präventionspolitik auf der Grundlage vernünftiger Agrarpraktiken in der Zucht von für den menschlichen Verzehr bestimmten Tieren (sichere Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Düngern und Antibiotika), der Verbesserung der Biosicherheit gemeinsam mit einer guten Behandlung von Tieren die effizienteste Maßnahme, um Tierkrankheiten auszurotten und das Auftauchen neuer Krankheiten in Zukunft zu vermeiden. Die Förderung qualitativ hochwertiger Lebensmittelproduktion und entsprechender Etiketten. Ein weiterer Schritt ist die Qualitätsproduktion, d. h. gesündere und geschmacksintensivere Lebensmittel mit höherem Nährwert, die mit umweltfreundlicheren Verfahren hergestellt werden. Es sind Qualitätsaspekte, die Nahrungsmittelerzeugnisse wirklich einzigartig machen. Anreize für Qualitätsproduktion sollten ein zentrales Ziel der GAP-Reform sein und von einer entsprechenden Etikettierung begleitet werden, wie dies bereits im ökologischen Landbau der Fall ist. Gute Qualität hat ihren Preis und muss leicht erkennbar sein. III.2.2 Konfrontation mit den neuen Herausforderungen des öffentlichen Gesundheitswesens: Kontinuierliche Verbesserung der Gesundheitsschutzstandards
Umsetzung des neuen EU-Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Das neue Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003 - 2008) ersetzt die gesonderten europäischen Gesundheitsinitiativen (Krebsbekämpfung, Gesundheitsförderung, AIDS-Prävention, Suchtprävention, Gesundheitsberichterstattung, Verhütung von Verletzungen, durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten) durch einen stärker integrierten Ansatz, der vornehmlich auf die Verhütung von Krankheiten ausgerichtet ist. Die EVP-ED Fraktion vertritt die Auffassung, dass das Programm zur Entwicklung der EU Gesundheitsstrategie beitragen und den Schutz der öffentlichen Gesundheit vor allem über drei Handlungsschwerpunkte unterstützen sollte: Verbesserung der Information und der Kenntnis der Daten zur öffentlichen Gesundheit, Verbesserung der Fähigkeit zum raschen Reagieren auf Gefahren für die Gesundheit und Auseinandersetzung mit den verschiedenen Gesundheitsfaktoren. Förderung einer wirksamen Überwachung und abgestimmter Kapazitäten auf EU-Ebene für die Auseinandersetzung mit der Gefahr und dem Ausbrechen von Krankheiten. Neue Gefahren für die öffentliche Gesundheit werden durch Krankheiten und Epidemien, die nicht vor Landesgrenzen Halt machen, sowie durch die Möglichkeit vorsätzlich herbeigeführter Gefahren für die Gesundheit (Bioterrorismus) heraufbeschworen. Die verstärkte Mobilität der Bevölkerung ermöglicht eine noch nie dagewesene Dynamik übertragbarer Krankheiten. Sie sind ein klares Beispiel dafür, dass die EU in Bezug auf die öffentliche Gesundheit eine größere Rolle spielen sollte. Die EVP-ED-Fraktion erkennt den Beitrag an, der durch das Netz für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle von Infektionskrankheiten geleistet wurde, und betont die Notwendigkeit stärkerer EU-Kapazitäten zur Überwachung übertragbarer Krankheiten sowie Kapazitäten zum Reagieren auf unerwartete Gefahren für die Gesundheit. Der Aufbau eines Europäischen Zentrums für Seuchenverhütung und kontrolle wird zu einer besseren Vernetzung der nationalen Datenverarbeitungseinrichtungen mit den nationalen Referenzlaboratorien für die einzelnen Krankheiten führen, die Überwachung von Infektionskrankheiten verbessern helfen und zu einer wirksamen und abgestimmten Reaktion auf Gefahren für die Gesundheit beitragen. Wir legen zwar Wert auf die Feststellung, dass dem Subsidiaritätsprinzip zufolge grundsätzlich die Mitgliedstaaten für die Gesundheitspolitik zuständig sind, doch gilt es anzuerkennen, dass sich übertragbare Krankheiten nur auf transnationaler Basis kontrollieren lassen. Gewährleistung der Mobilität und des Wohlergehens einer immer älter werdenden Bevölkerung. Die EVP-ED-Fraktion hat sich insbesondere für die Förderung der Erforschung altersbedingter Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson, Arthritis und Rheuma im sechsten Forschungsrahmenprogramm eingesetzt. Unter diesen Krankheiten leiden immer mehr Menschen, und für die Betroffenen bedeuten sie eine chronische Behinderung. Dieses Thema gehört mit den zu den ersten auf unserer Liste. Wir wollen, dass ältere Menschen ihren Ruhestand als eine Zeit des Wohlergehens und nicht in Schmerz und Isolation erleben. Verbesserung der Lebensqualität von Personen, die an psychischen Erkrankungen leiden: Neuropsychiatrische Störungen zählen zu den wichtigsten krankheitsbedingten Belastungen in der EU. Untersuchungen zeigen, dass im Beschäftigungsbereich unter den behinderten Personen diejenigen, die an psychischen Erkrankungen leiden, die niedrigste Beteiligung am Arbeitmarkt erweisen können. Die EVP-ED unterstützt nachdrücklich die Maßnahmen des 6. Forschungs-Rahmenprogramms, Sensibilisierungsaktionen zur Bekämpfung von Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung sowie Informationsmaßnahmen über die wirksamsten Behandlungsmethoden. Die Erforschung seltener Krankheiten und der Medikamente, mit denen sie geheilt werden können, wird vernachlässigt. Ein wesentlicher Grund dafür sind die im Verhältnis zu erwarteten Anzahl an Patienten vergleichsweise hohen Kosten. Wir werden die Forschung in diesem Bereich weiter unterstützen, denn es ist unannehmbar, dass die Gesundheit der Bürger in Europa heute von reinen Profitberechnungen abhängig ist. Es müssen Medikamente unter Berücksichtigung des Patientenalters entwickelt werden, die an die spezifischen medizinischen Bedürfnisse einer jeden Altersgruppe genau angepasst sind. Speziell für Kleinkinder und ältere Menschen entwickelte und geeignete Arzneimittel müssen besonders gefördert werden. In städtischen Gebieten entstehen Krankheiten aufgrund der Umweltverschmutzung. Wir müssen sie bekämpfen und dem Entstehen neuer Krankheiten wie Asthma vorbeugen. Insbesondere ist den Gesundheitsfaktoren durch die Förderung von Prävention Beachtung zu schenken. Wenn die Menschen bewusster leben und in der Lage sind, Gesundheitsfaktoren durch breit angelegte Informationskampagnen steuern zu können, dann kann dies zu einer Rückläufigkeit des Phänomens der frühzeitigen Todesfälle aufgrund von ungesunder Ernährung und unausgewogenen Diäten führen. Ebenso können Sicherheitsvorkehrungen einschließlich Impfkampagnen, Kontrolluntersuchungen und Tests bei den Zielgruppen die öffentliche Gesundheit verbessern.
Ebenso müssen sich die Europäer als Verbraucher sicher fühlen, damit sie voll in den Nutzen der Vorteile des Binnenmarktes kommen. Unsere Aufgabe besteht deshalb darin, Europa zu einem natürlichen und konkreten Bestandteil des Alltagslebens der Europäer als Bürger, Arbeitnehmer, Verbraucher, Studenten, Ruheständler und Kinder zu machen.
Ein funktionierendes Rechtssystem, das einen angemessenem Zugang zur Justiz sicherstellt, ist eine wesentliche Voraussetzung, um unser Ziel der verstärkten Rechtssicherheit zu erreichen. Die Koexistenz von 15 Zivilrechtssystemen und die damit verbundenen verfahrensrechtlichen Hürden sind jedoch offensichtliche Hemmnisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt. Im Hinblick auf das Vertragsrecht beispielsweise müssen Unternehmen und Verbraucher sich mit 15 verschiedenen Vorschriftenkatalogen vertraut machen. Wir müssen deshalb ein Rechtssystem einrichten, das für alle verständlich ist und bei dem man die jeweils anzuwendende Vorschrift leicht ausfindig machen kann. Ein gemeinsames Gesetzeswerk existiert bereits, dessen Vorschriften sind jedoch nicht unbedingt konsistent. Für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilrechts- und Handelssachen ist entscheidend, dass die Komplexität der Rechts- und Verwaltungssysteme in den Mitgliedstaaten diese nicht an der Wahrnehmung ihrer Rechte hindert. Damit dies unter Achtung des Subsidiaritätsgrundsatzes wirksam erfolgen kann, sollte aufbauend auf dem Prinzip der Äquivalenz der Rechtssysteme in den Mitgliedstaaten der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung richterlicher Entscheidungen zur Anwendung kommen. Ein verbesserter Zugang zu den Gerichten muss insbesondere bei grenzüberschreitenden Streitfällen sichergestellt werden. Hierbei sollte die Betonung auf alternativen Streitbeilegungssystemen wie etwa Schieds- oder Vermittlungsverfahren beispielsweise bei den Handelskammern liegen, da diese alternativen Systeme oftmals zu schnelleren und kostengünstigeren Lösungen führen können. Des weiteren müssen wir neben dem europaweiten Netz außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen (EEJ-Netzwerk) die Ausarbeitung alternativer EU-weiter Streitbeilegungsprogramme insbesondere auf Online-Basis fördern.
Die Kodifizierung von Verbraucherschutzvorschriften und -maßnahmen auf EU-Ebene und die Sicherstellung einer einheitlichen Durchsetzung dieser Vorschriften wird ein kohärentes und gemeinsames Umfeld schaffen, in dem der Schutz ihrer Rechte innerhalb der erweiterten Union gewährleistet ist. Auf diesem Wege wird der Verbraucher - ob er nun jenseits der Grenze oder in seinem Heimatort Einkäufe tätigt - das gleiche Vertrauen haben. Der Verbraucher muss selbstständig Entscheidungen aufgrund unabhängiger Informationen treffen können, indem er den Zugang zu relevanten Informationen erhält. Wir müssen das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Einzelpersonen und Unternehmen im Bezug auf den Zugang zu Informationen und Rechtsauskünften sowie zu wirtschaftlichen Mitteln weiter abbauen.
Die Gesetzgebung über Verwaltungsverfahren sollte in Angriff genommen werden, um Verfahren zu kodifizieren, welche bei der Verabschiedung verschiedener Rechtsakte zu befolgen sind, und auf die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beratungen hinzuweisen. Ein für alle EU-Einrichtungen geltendes kodifiziertes Verwaltungsverfahren wird eine sinnvolle Ergänzung des Kodex für gute Verwaltungspraxis sein, wie er vom Bürgerbeauftragten empfohlen wurde, da sein Schwerpunkt auf dem Verhältnis zwischen Öffentlichkeit/Bürgern und der EU-Verwaltung liegt und er für alle EU-Institutionen und deren Verwaltungsbehörden verbindlich ist und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss. Die Verfahren für die Bearbeitung von Petitionen und Beschwerden von Bürgern müssen ebenso harmonisiert werden. Die Bürger können ihr Recht auf Einreichung von Beschwerden und Petitionen aufgrund der Komplexität der von Institution zu Institution verschiedenen Verfahren nicht richtig wahrnehmen. Die Harmonisierung sollte in der Form einer interinstitutionellen Vereinbarung durchgeführt werden. Unsere Fraktion beabsichtigt eine leichtere Aufnahme der Handlungen des Bürgerbeauftragten und von Bürgerbeschwerden/-petitionen in die Tagesordnung der Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments im Falle schwerwiegender Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht. IV.1. Europa sollte seinen internationalen Verantwortungen gerecht werden
Die Errichtung einer Friedens- und Stabilitätszone auf dem Europäischen Kontinent ist eine strategische Priorität der EVP-ED-Fraktion in den kommenden Jahren. Frieden, Wohlstand und Stabilität in Südosteuropa und das langfristige Ziel der Integration dieser Länder in die Europäischen Strukturen stehen im Mittelpunkt dieser Strategie. Die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den neuen Nachbarn der EU (Ukraine, Republik Moldau, Weißrussland) im Rahmen einer globalen Nachbarschaftsstrategie mit dem Ziel, eine Zone des Wohlstands und im Zeichen des Friedens und der Zusammenarbeit stehender Beziehungen zu errichten, wird in diesem Zusammenhang als vorrangig betrachtet. Der Ausbau der Zusammenarbeit mit Russland is ebenso von bedeutender Wichtigkeit, insbesondere in den Bereichen von hohem beiderseitigem Interesse wie etwa gemeinsames Wohlergehen, Demokratisierung, Sicherheitspolitik, Energieversorgung, nukleare Sicherheit, Verkehr oder Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Korruption. Besondere Beachtung sollte dabei der nördlichen Dimension und insbesondere die Angalegenheit des Kaliningrad-Gebietes zuteil werden. Gefördert werden muss auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die für eine ausgewogene Entwicklung der Region hoch wichtig ist. Die Durchführung einer umfassenden und langfristigen Kaukasus-Politik sollte mit dem Ziel der Stabilisierung der gesamten Region geleistet werden, wobei der Schwerpunkt auf deren Rolle als Energielieferant liegt. Die Entwicklung transatlantischer Beziehungen und eine bessere Zusammenarbeit im Rahmen einer transatlantischen strategischen Gemeinschaft ist wesentlich für die Gewährleistung von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in der Welt. Die alten Modelle sollten dahingehend überprüft werden, dass eine neue, „erwachsene“ Beziehung aufgebaut wird, die die Möglichkeit bietet, strategische Standpunkte anzunähern, insbesondere durch Stärkung der NATO und Entwicklung der militärischen Fähigkeiten Europas. Die Beziehungen zwischen der EU und den USA sollten über ein Projekt gefördert werden, das sowohl die politische als auch die wirtschaftliche Dimension der Partnerschaft aufwertet und die Vollendung des transatlantischen Marktes einschließt Der Barcelona-Prozess in der Mittelmeerregion muss einen neuen Anstoß erhalten, vor allem durch die Einsetzung einer Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeerraum, wobei Demokratie und Achtung der Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie ein intensiverer kultureller Dialog im Mittelpunkt stehen müssen. Die Fraktion wird sich für die fristgerechte Einführung der Freihandelszone Europa-Mittelmeerraum im Sinne der Vereinbarungen von Barcelona einsetzen und den Dialog mit ihren nordwestafrikanischen Partnern zu vertiefen, um diese bei der Errichtung der Arabischen Maghreb-Union zu unterstützen. Parallel dazu muss das verstärkte politische Engagement der EU im Nahen Osten im Rahmen des Quartetts durch einen klaren und ausgewogenen Beitrag zum Friedensprozess, fortgesetzt werden. Ferner wird die Fraktion beständig auf die Festigung des Friedens in Afghanistan hinarbeiten. Der Dialog mit der arabischen und der muslimischen Welt muss eines der Hauptanliegen der Präsenz der Union in der Region sein. Die Zusammenarbeit mit Asien muss intensiviert werden. Die Beziehungen mit China als einem strategischen und wachsenden Partner sollten oberste Priorität erhalten. Die Beziehungen mit den ASEAN-Ländern und der ASEM-Prozess, die für die Konfliktverhütung und die Förderung der politischen Stabilität in Asien von größter Bedeutung sind, sollten intensiviert werden. Ebenso sollte Indien als die größte Demokratie der Welt und geopolitisches Gegengewicht zu China auf dem asiatischen Kontinent in der Außenpolitik der EU Beachtung finden. Der politische Dialog mit dem Iran, der im Rahmen der Verhandlungen über den Abschluss eines Kooperationsabkommens aufgenommen worden ist, welches ein wichtiger Schritt hin zu engeren Beziehungen wäre, muss weiter verfolgt werden. In Lateinamerika strebt die Fraktion eine Festigung der biregionalen strategischen Assoziierung über eine verbesserte politische Agenda und ein vollständiges Assoziierungsverfahren, einschließlich neuer Abkommen mit MERCOSUR, der Andengemeinschaft und Mittelamerika an. Auf diese Weise möchte sie zu Stabilität, Wohlstand und Rechtsstaatlichkeit in der Region beitragen. Schließlich ist es die Pflicht der Europäischen Union, sich für den Dialog stark zu machen, wann immer die regionale Stabilität gefährdende Grenzkonflikte (Naher Osten, Westsahara, Kaschmir, afrikanischer Kontinent) dies erfordern; dies liegt auch in ihrem eigenen Interesse.
In diesem Zusammenhang sollte die GASP zunehmend horizontale Angelegenheiten (Wasserversorgung, Handel mit Drogen, Diamanten und Kleinwaffen), die häufig die Ursache für regionale Konflikte und ein Mittel zu deren Finanzierung sind. Begleitend dazu sollten Anstrengungen zur Förderung regionaler Zusammenarbeit unternommen und eine gemeinsame Strategie zur Konfliktverhütung in Afrika entwickelt werden. Die Petersberg-Aufgaben sollten überprüft, den neuen Sicherheitsbedrohungen angepasst und die Bekämpfung des Terrorismus einbezogen werden.
Eine partielle Integration der GASP in die Gemeinschaftsstrukturen mit einem EU Außenminister, unterstützt von einem europäischen diplomatischen Dienst, der aus Mitteln sowohl der Gemeinschaft als auch der Mitgliedstaaten finanziert wird, und einer generellen Entscheidungsfindung durch Mehrheitsabstimmungen würde in das auswärtige Engagement der Union sicherlich mehr Kohärenz und Klarheit hineintragen. Die demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament muss dabei gewährleistet sein. IV.1.4 Hin zu einer Europäischen Verteidigungspolitik
Die Überwindung der Defizite bei den militärischen Fähigkeiten ist eine wichtige Voraussetzung für eine langfristige und erfolgreiche Europäische Verteidigungspolitik. Diese stehen in Verbindung mit den fragmentierten Verteidigungsbeschaffungen, was zu einer Zersplitterung der finanziellen Ressourcen führt.
Darüber hinaus muss sich eine solche Strategie mit dem Verhältnis zwischen NATO und Europäischer Union auseinandersetzen. Das europäische Verteidigungskonzept muss eng auf die NATO abgestimmt werden. 2. Die Europäische Union muss einen Plan für den Aufbau einer Europäischen Verteidigung verabschieden, der hinsichtlich des Zeitplans und seines Inhalts klar umrissene Ziele nennt. Wie der Binnenmarkt und die Einführung der gemeinsamen Währung gezeigt haben, hat sich das in der Vergangenheit als sehr erfolgreich erwiesen. Die Einzelheiten eines zweistufigen europäischen Verteidigungsplans sind vom Europäischen Parlament bereits am 10. April 2003 in seiner Entschließung zum Bericht Morillon über die neue Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur angenommen worden. Kapazitäten
Die Europäische Union muss einen Gemeinsamen Rüstungsmarkt aufbauen. Der Verhaltenskodex für Waffenexporte muss weiter verschärft werden. Auf dieser Basis könnte die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen zu Waffenexporten durch die Regierungen der Mitgliedstaaten eingeführt werden, durch die die Europäische Union stärker mit einer Stimme sprechen könnte. Es gilt, eine für Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich zuständige Stelle, die für die koordinierte Beschaffung der nationalen Armeen verantwortlich wäre, ins Leben zu rufen. Forschungsprojekte könnten zentral abgewickelt oder zumindest über eine zentrale Struktur koordiniert werden. Sofern dem nicht Sicherheitsinteressen entgegenstehen, müssen Ausschreibungen europaweit veröffentlicht werden, um einen echten Wettbewerb bei der Vergabe von Rüstungsaufträgen zu ermöglichen. Von Artikel 296 des Vertrags in seiner derzeitigen Fassung muss nach und nach ein weniger extensiver Gebrauch gemacht werden. Zu diesem Thema ist der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren zu einigen ermutigenden Urteilen gelangt. In Anbetracht der heutigen Sicherheitslage ist es äußerst wichtig, die Interoperabilität der verschiedenen Armeen der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Daher müssen wir dafür sorgen, dass Ausstattung und Ausbildung in allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Normen und Standards gerecht werden. Die Ausarbeitung einer echten europäischen Weltraumpolitik zählt zu den zentralen technologischen Herausforderungen der Union und wird es dieser, abgesehen von anderen Faktoren, schließlich möglich machen, die Unabhängigkeit ihres militärischen Nachrichtendienstes zu gewährleisten. Aus diesem Grund unterstützt die EVP-ED-Fraktion nachdrücklich das GALILEO-Programm, bedauert jedoch gleichzeitig, dass der militärische Aspekt des Projekts noch nicht angenommen wurde, und schlägt vor, die Europäische Weltraumbehörde in die Weltraumbehörde der Europäischen Union umzuwandeln.
Die neue WTO-Runde wird zwar großen Einfluss auf die internen politischen Maßnahmen der EU haben, die EVP-ED-Fraktion ist sich jedoch des allgemein potentiellen Vorteils für die Union bewusst und unterstützt die bei der WTO-Ministerkonferenz in Doha im November 2001 festgelegten Verhandlungsgrundsätze. Ein Schwerpunkt der kommenden Handelsverhandlungen sollte sein, den Wirtschaften der Schwellenländer und den am wenigsten entwickelten Ländern bei der Integration in die Weltwirtschaft zu helfen.
Wir werden die Gelegenheit dieser neuen Runde ergreifen und eine Plattform politischer Maßnahmen bereitstellen, die darauf abzielen, die ärmsten Ländern dabei zu unterstützen, die derzeitige wirtschaftliche, technologische und digitale Kluft, vor der sie stehen, zu schließen, und zu gewährleisten, dass die Entwicklungsländer adäquaten Zugang zu den am dringendsten benötigten Arzneimitteln haben.
V. VERNÜNFTIGE AUSGABENVERWALTUNG: DIE NOTWENDIGKEIT STRENGER VORSCHRIFTEN
Die Kommissare sollten für das Geld politisch verantwortlich gemacht werden, das in ihrem Ressort verwaltet wird. Des weiteren sollte ein verbindlicher Verhaltenskodex für die Benennung höherer Beamter eingeführt und die Veröffentlichung der finanziellen Interessen der Kommissare und Generaldirektoren im Internet zur Pflicht gemacht werden. Das Ernennungsverfahren des Rechnungshofes und das Verfahren für die Zuverlässigkeitserklärung müssen reformiert werden. Es sollte eine wirkliche Rechenschaftspflicht des Ministerrates für die Finanzierung operationeller Aspekte seiner Tätigkeit eingeführt werden.
Zur Unterstützung
dieses Ziels sollten die Befugnisse des Ausschusses für Haushaltskontrolle
dadurch gestärkt werden, dass er die Rechtsbefugnis erhält,
Personen oder Unterlagen von der Kommission vorzuladen und anzufordern.
Wir werden sicherstellen, dass in den neuen Mitgliedstaaten die notwendigen
administrativen Vorkehrungen für höhere Verwaltungsstandards
eingerichtet werden. V.1.3 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Die Einrichtung des Amtes eines Europäischen Staatsanwalts zum Schutz der Finanzinteressen der Union wird von der EVP-ED-Fraktion mit Nachdruck unterstützt.
Sobald die in der Verfassung niedergelegten neuen Haushaltsbestimmungen angewendet werden, muss dafür gesorgt werden, dass diese Anwendung in einem festen Verfahren erfolgt, das dem institutionellen Gleichgewicht von Parlament und Rat voll Rechnung trägt. Bei allen neuen Aufgaben, für die die EU die Verantwortung übernimmt, muss das Parlament haushaltstechnisch voll einbezogen werden und in Kostenfragen das letzte Wort haben.
Ein modernisiertes, dynamisches Konzept einer mittelfristigen Fünf-Jahres-Finanzplanung mit rationalisierten und effizienten, im Vertrag verankerten Verfahren sollte die derzeitige interinstitutionelle Vereinbarung ersetzen. Das neue System sollte eng mit dem Mandat der Europäischen Kommission verknüpft sein. Eine effiziente Anpassung von Rechtsetzungs- und Haushaltsverfahren als Ziel. Mit der neuen Verfassung wird die europäische Rechtssetzung und in diesem Zusammenhang auch das Europäische Parlament eine wichtigere Rolle spielen. Das setzt weitere Verbesserungen bei der Anpassung von Rechtsetzungs- und Haushaltsverfahren voraus, um hohe Rechtsnormen zu gewährleisten. Daher sollte sichergestellt werden, dass dem Primat der Politik im politischen Entscheidungsverfahren und im Rechtsetzungsverfahren mehr Achtung zuteil wird.
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