|
„Unglaublich, aber wahr
- Das Europäische Parlament als Problemlöser“
von Ruth Hieronymi MdEP
Die Gesetzesvorschläge der EU-Kommission werden
häufig immer bürokratischer; die Regierungen der Mitgliedstaaten
können sich schwieriger auf Kompromisse einigen. Das Europäische
Parlament aber hat sich in den letzten Monaten zunehmend als Problemlöser
für die EU profiliert. Das ist in den Fällen möglich, in
denen das Parlament mit dem EU-Ministerrat gleichberechtigter Gesetzgeber
ist.
Einige Beispiele:
1. EU-Chemikalienpolitik
- Festgefahren war der bürokratische Entwurf der alten Prodi-Kommission
zur Chemikalienpolitik. Das EU-Parlament erarbeitete in monatelangen
Verhandlungen eine Lösung, die Umweltschutz und Arbeitsplätze
gleichermaßen berücksichtigt. Jetzt müssen die Mitgliedstaaten
entscheiden, ob sie auf diesen vernünftigen Vorschlag des Europäischen
Parlaments vom 17.11.05 endlich eingehen wollen.
2. Hafendienstrichtlinie
- Durch die Richtlinie sollte eine Liberalisierung der Hafendienste,
insbesondere bei der Frage der Selbstabfertigung und der Lotsendienste,
erfolgen.
- Diese Richtlinie hätte zu einem Verlust von Arbeitsplätzen
geführt und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der
Sicherheit bedeutet.
- Das Europäische Parlament hat am 18.1.06 den umstrittenen Vorschlag
der EU-Kommission zur Liberalisierung der Hafendienste mit absoluter
Mehrheit abgelehnt und mit diesem Votum das Gesetzgebungsverfahren zur
Richtlinie beendet.
3. „Sonnschutz Richtlinie“
- Die EU-Kommission und der EU-Rat wollten tatsächlich in einer
„Richtlinie zur optischen Strahlung“ auch den Schutz vor
natürlicher Sonnenstrahlung europaweit bürokratisch regeln.
- Das Parlament entschied am 14.2.06 mit absoluter Mehrheit, die Regelungen
zum Schutz vor der natürlichen Strahlung den einzelnen Mitgliedstaaten
zu überlassen.
- Die Regierungen akzeptierten im Vermittlungsverfahren die vernünftige
Position des Parlaments.
4. EU-Dienstleistungsrichtlinie
- Dienstleistungen stellen europaweit 70% der Wirtschaftsleistung, aber
nur 14% des Exports dar.
- Der Entwurf der Kommission folgte einem sehr liberalen Ansatz und
weckte Angst vor Lohndumping und zunehmender Arbeitslosigkeit.
- Die Mitgliedstaaten wiesen den Entwurf zurück, ohne selbst aber
Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Das Europäische Parlament
entwickelte einen neuen Vorschlag. Das umstrittene Herkunftslandprinzip
wurde gestrichen und durch das Recht zur Dienstleistung im Binnenmarkt
ersetzt. Schutzvorschriften für Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards
wurden am 16.2.06 beschlossen. Es liegt jetzt an den Mitgliedstaaten,
den Arbeiten des Parlamentes zuzustimmen.
5. EU-Finanzplanung
- Nach dem Willen der 25 Regierungen sollen für den europäischen
Haushalt nicht mehr als 1% des Bruttosozialprodukts der Mitgliedstaaten
zur Verfügung gestellt werden, ohne aber eine Veränderung
der Prioritäten in den Bereichen Bildung, Forschung und gemeinsame
Außenpolitik vorzusehen.
- Das Europäische Parlament hat diesen Vorschlag am 18.1.06 zurückgewiesen
und kämpft nun nicht für mehr Geld, sondern für zukunftsorientierte
Schwerpunkte im Rahmen eines begrenzten EU-Haushalts.
|