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Europäische
Migrationspolitik |
Die große Zahl von Flüchtlingen, die über das Mittelmeer Europa erreicht, hat die Diskussion über die Migrationspolitik in der EU verstärkt. Die Entscheidung
darüber, ob und in welchem Umfang Einwanderung stattfindet, liegt
bis heute in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. Bereits 1995
wurde in einer Verordnung des Ministerrates eine einheitliche Visagestaltung
in der EU festgelegt. Die EU hat gemeinsame Mindeststandards bei der Vergabe
von Visa innerhalb der EU definiert, um illegale Einwanderung zu verhindern.
Eine gemeinsame Liste mit 101 Drittstaaten, deren Staatsangehörige
der Visumpflicht unterliegen, wurde vom Ministerrat im Jahr 1999 im Rahmen
einer Verordnung beschlossen. Auch bleibt
es bei der Familienzusammenführung jedem EU-Land selber überlassen,
nach welchen Kriterien diese zugelassen wird. Die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung
von Drittstaatsangehörigen aus dem Jahr 2003, erlaubt jedem EU-Staat
eine Prüfung nach Integrationskriterien für Kinder ab 12 Jahre.
Die Staaten können zudem vor der Familienzusammenführung von
Migranten verlangen, dass diese über feste und regelmäßige
Einkünfte, ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen, verfügen,
die den eigenen und den Lebensunterhalt der Familienangehörigen garantieren. Ein wichtiger Bestandteil der Migrationspolitik ist der Bereich Asyl, bei dem es innerhalb der EU ebenfalls gemeinsame Standards gibt. So wurde im Jahr 2003 eine Richtlinie verabschiedet, die Mindestnormen -wie z.B. Lebensmittel, Kleidung, Gesundheitsversorgung etc-. für den Aufenthalt von Asylbewerbern in einem EU-Land während der Antrag auf Asyl bearbeitet wird, vorsieht. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Wanderung von Asylbewerbern zwischen den EU-Mitgliedstaaten aufgrund unterschiedlicher Aufnahmebedingungen zu beschränken. Mehrfach gestellte Asylanträge in verschiedenen EU-Staaten werden zudem mit einer EU-weiten Datenbank mit Fingerabdrücken der Asylbewerber verhindert, die durch die Mitgliedstaaten im Jahr 2000 beschlossen und seit dem 15. Januar 2003 im Einsatz ist.
Wichtig für
die zukünftige Migrations- und Asylpolitik in der EU ist es, neben
der stärkeren europäischen Koordinierung, vor allem, die Ursachen
der zunehmenden Migration in die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten zu
bekämpfen. Dies bedeutet eine deutliche Aufstockung der Entwicklungszusammenarbeit,
um die Perspektive der Herkunftsländer zu verbessern und somit den
Zuwanderungsdruck auf Europa zu senken.
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