| Kulturwirtschaft
in Europa erfordert neue Regeln! |
von
Ruth Hieronymi (MdEP) Wer die Kulturwirtschaft in Europa stärken und aufbauen will, sollte sich dringend mit den Zuständigkeiten des Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht im EU-Binnenmarkt befassen. Die Klagen über die Kommerzialisierung vieler Lebensbereiche könnten in der Zukunft im bisher nicht gekannten Maße auch für die Kultur gelten, wenn nicht rechtzeitig die richtigen politischen und rechtlichen Weichen gestellt werden. Die Europäische
Kommission hat am 10. Mai 2007 die Mitteilung „über eine Europäische
Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“ vorgelegt, die von den
Kulturtreibenden in Deutschland mit großer Begeisterung und Erwartung
aufgenommen worden ist. Alle diese Forderungen sind berechtigt und wichtig. Das Europäische Parlament und vor allem der Kulturausschuss des Europäischen Parlamentes wird die EU-Kommission in ihren Vorstellungen mit Nachdruck unterstützen. Allerdings reichen in diesem Prozess die traditionellen Instrumente der europäischen Kulturförderung weder in der Höhe noch in der Struktur aus. Notwendig ist zweifelsfrei eine signifikante Erhöhung der Fördermittel auf nationaler und europäischer Ebene. Gleichzeitig ist es aber dringend erforderlich, endlich die Konsequenzen der technologischen Entwicklung für die Kultur im Zeitalter der Globalisierung aufzudecken und in ihren dramatischen Auswirkungen für Kunst und Kultur zu analysieren. Entscheidend ist, dass durch die neue digitale Technologie erstmalig die breite, grenzüberschreitende Vermittlung von kulturellen Inhalten mit hoher Dynamik verwirklicht wird. Der bisher vorrangig national geprägte "Kulturmarkt" wird international und ermöglicht eine Vielzahl von neuen internationalen und globalen Geschäftsmodellen. Einer, der dies frühzeitig erkannt hat und in den letzten Jahren zum Beispiel für viele Millionen Euro aus europäischen Museen das Recht am digitalen Bild gekauft hat, ist Bill Gates. Aus seiner Sicht ist dieses Geld sehr gut angelegt. Die technische Revolution gibt den kreativen Kräften Europas neuen Schwung, stärkt aber gleichzeitig die Zuständigkeit der Gesetzte des EU-Binnenmarktes. Der kulturelle Sektor in der EU wächst seit Jahren mit großer Kraft und gewinnt an Bedeutung für die wirtschaftliche Gesamtleistung der EU. So war im Zeitraum von 1999–2003 das Wachstum des Sektors mit 12,3% höher als das allgemeine Wirtschaftswachstum. Kein Wunder, dass der kulturelle Sektor in der EU-Politik seit der Unterzeichnung der Agenda von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung im Jahr 2000 stärker ins Blickfeld rückt. Das sind Chancen für die Kulturtreibenden und Chancen für die Wirtschaft, die es zu nutzen gilt! Von entscheidender Bedeutung wird aber sein, ob die kreativen Kräfte in diesem Prozess gestärkt oder nur instrumentalisiert und letztlich stranguliert werden. Grundlage einer prosperierenden europäischen Kulturwirtschaft ist die große kulturelle Vielfalt in den Mitgliedstaaten der EU. Nur wenn es uns gelingt, diese kulturelle Vielfalt auch in Zeiten der Globalisierung zu erhalten und weiterzuentwickeln, werden wir die besonderen Chancen dieses kulturellen Reichtums als Nährboden für die wirtschaftlichen Entwicklung in Europa zum Einsatz bringen können. Lediglich die traditionelle Förderung grenzüberschreitenden Kultur ist erlaubt, denn im Artikel 151 Absatz 1 heißt es:
Zur Entwicklung der wirtschaftlichen Chancen, die durch die digitale Online-Technologie ermöglicht werden, hat die EU im Jahr 2000 die „Richtlinie für den elektronischen Handel“ beschlossen. Für elektronisch verbreitete Güter und Dienstleistungen sind hier die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden - allerdings unabhängig vom Inhalt. Die Richtlinie für den elektronischen Handel umfasst grundsätzlich Dienste die
Ausgenommen
ist zwar das bisherige analoge, nicht aber das neue digitale Fernsehen
und IP TV. Für alle anderen kulturellen Dienstleistungen, die über die digitale Technik und das Internet übertragen werden, gibt es bis heute keinen eigenen Rechtsrahmen, der ihren besonderen Bedürfnissen als Kultur- und Wirtschaftsgut gerecht wird. Die Mitteilung der EU-Kommission "über eine Europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung" gibt darauf keine Antwort. Ich begrüße es deshalb, dass die EU-Kommission zurzeit eine Mitteilung zu "Content Online" erarbeitet, die im November 2007 vorgelegt werden soll. Sie zielt auf den wachsenden Markt für europäische digitale Inhalte ab. Kreative Inhalte aller Art zum Beispiel Filme, Videos, Musik, Bücher und Spiele werden - außerhalb der audiovisuellen Mediendienste - zunehmend digitalisiert und mit gravierenden Folgen für die Urheberrechte und die Lizenzierung über das Internet verbreitet. An dieser Stelle müssen die Kulturschaffenden in allen Mitgliedsstaaten aufpassen, dass ihre Bedürfnisse rechtzeitig eingebracht werden, denn in den bisherigen Vorarbeiten der EU-Kommission spielen die Aspekte der kulturellen Vielfalt und ihrer Förderung keine vorrangige Rolle im Gegensatz zur Öffnung und Harmonisierung des EU-Binnenmarktes. Die Generaldirektion
Wettbewerb EU-Kommission entwirft zurzeit einen Plan zur Neuregelung der
Online-Musik Rechte. Die bisherige Regelung, dass eine nationale Verwertungsgesellschaft
weltweite Rechte für ein Mitgliedsstaat verwaltet ist veraltet, da
viele Nutzer Rechte in mehreren EU-Ländern benötigen. Mit der Revision des Telekom-Paketes wird in diesem Herbst die Frequenzpolitik in Europa neu geordnet. Eine wichtige Frage ist die Verwendung der digitalen Dividende und die Verwaltung von Frequenzen. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen Frequenzen weitgehend über ein rein marktorientiertes System vergeben werden. Die Versorgung des privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Frequenzen, zur Sicherung der Informations-, Meinungsfreiheit und Meinungsbildung, wird durch ein solches Marktmodell aber nicht gewährleistet. Es ist die Aufgabe der EU-Kommission - als Hüterin des funktionierenden EU-Binnenmarkts - die staatlichen Beihilfen zu kontrollieren. Beihilfen sind nach dem EG-Vertrag im kulturellen Bereich zulässig, solange sie den EU-weiten Wettbewerb nicht behindern. Im Rahmen des Reformprozesses der EU-Beihilfevorschriften ist auch die so genannte "Kinomitteilung" für Beihilfen im Bereich der Filmproduktionen wieder auf die Tagesordnung gerückt. Die EU-Kommission analysiert hier insbesondere die Territorialklauseln. Auch wenn die Filmindustrie mit den bisherigen Regelungen recht zufrieden ist, könnte der Beginn erneuerter Verhandlungen über die Kinomitteilung hier die Büchse der Pandora öffnen. Die kulturelle Vielfalt Europas ist vergleichbar mit der Artenvielfalt der Natur. Die Artenvielfalt kann nur erhalten und weiterentwickelt werden, wenn sie als Ganzes geschützt wird und nicht einzelne Tiere oder Blumen herausgegriffen werden. Das gleiche Prinzip gilt für die kulturelle Vielfalt. Dieser Gedanke ist auf EU-Ebene noch lange nicht durchgedrungen. In diesem Sinne ist es von überragender Bedeutung die Stimme der Kulturschaffenden in den europäischen Entscheidungsprozess rechtzeitig und nachhaltig einzubringen - es eilt! Veröffentlicht
im Newsletter btr. Kulturpolitik für Europa No 22, der Kulturpolitische
Gesellschaft e.V. vom 18.September 2007
|