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Zur
Stellungnahme der Obleute von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
im Kultur- und Medienausschuss erklären der kultur- und medienpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
MdB, die kultur- und medienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
Monika Griefahn MdB, und die medienpolitische Sprecherin der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grietje Bettin MdB sowie die zuständigen
Berichterstatter Rita Pawelski (CDU/CSU) MdB und Jörg Tauss (SPD)
MdB:
Die Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages betrachten
die “UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt
kultureller Ausdrucksformen” als für die EU-Kommission bindend.
In einem Brief an die EU-Kommissarin Reding betonen die Obleute von CDU/CSU,
SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass das Ziel der Förderung
der kulturel-len Vielfalt auch für das Gemeinschaftsrecht gelten
muss. Die besondere Rolle von Verwertungsgesellschaften bei der Bewahrung
und Förderung kultureller Vielfalt soll bei den weiteren Beratungen
über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt zwingend Berücksichtigung
finden.
Mit dem Brief nehmen die Parlamentarier zum Konsultationsverfahren der
EU-Kommission zu der Mitteilung „Kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt“
Stellung. Die Kommission hatte die Akteure aus dem Kulturbereich und der
Kultur- und Medienpolitik in der EU aufgefordert, einen Fragenkatalog
zu der Mitteilung zu beantworten. Der Kultur- und Medienausschuss des
Deutschen Bundestags hat sich mit der Mitteilung befasst und so zum Ausdruck
gebracht, dass er eine Zuständigkeit für diese Fragen bei den
nationalen Parlamenten sieht.
Die Obleute gehen in ihrem Schreiben an Kommissarin Reding auf die Themen
Verwaltung digitaler Rechte, Gebietsübergreifende Lizenzierung kreativer
Online-Inhalte sowie Legale Angebote und Piraterie ein. Sie weisen auf
die Vorteile einer kollektiven Vertretung von Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften
auch im digitalen Bereich hin und auf deren wichtige kultur- und gesellschaftspolitischen
Aufgaben, mit denen diese zur Förderung der kulturellen Vielfalt
in der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten beitragen.
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