Ruth
Hieronymi MdEP (02.11.06)
Es
ist völlig klar, dass wie bisher in der Richtlinie „Fernsehen
ohne Grenzen“ (für lineare Dienste) auch in Zukunft in der
Richtlinie für „Audiovisuelle Mediendienste“ für
die neuen TV-ähnlichen (nicht-linearen) Mediendienste auf Abruf ein
ausreichender Jugendschutz auf europäischer und nationaler Ebene
gewährleistet sein muss.
Die EU-Kommission
hat in ihrem Richtlinienvorschlag Maßnahmen zum Jugendschutz vorgesehen,
zu denen ich in meinem Berichtsentwurf schon eine Reihe von Änderungsanträgen
eingebracht habe, die durch fraktionsübergreifende weitere Anträge
noch ergänzt wurden. Dies gilt:
1. Für
schwerwiegende Verstöße gegen den Jugendschutz und den Schutz
der Menschenwürde habe ich ausdrücklich schon in meinem Bericht
die Möglichkeit der Abweichung vom Herkunftslandsprinzip durch
eine Sperrverfügung beantragt. Dies entspricht dem Verfahren, das
bisher schon für reine Onlinedienste nach Art. 3 Abs. 4 und 5 der
E-Commerce Richtlinie möglich ist und wird als neuer Artikel 2a
in die AMD-RL eingefügt.
2. In Art.
3 d sollen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zum Jugendschutz.
konkretisiert und verstärkt werden vor allem für Programme,
die Pornographie und Gewalt enthalten. Die Kommission und die Mitgliedstaaten
sollen die Entwicklung von EU-weiten Filter- und Kennzeichnungssystemen
unterstützen.
3. Wie
bisher auch die Fernsehrichtlinie, so beruht die AMD-RL auf gemeinsamen
Mindeststandards, für die die Mitgliedstaaten striktere Regeln
für die Veranstalter unter ihrer Rechtshoheit vorschreiben können.
Von entscheidender Bedeutung ist deshalb, dass die nationalen Aufsichtsbehörden
bei Problemen mit der Anwendung von strikteren Regeln stärker als
bisher zusammenarbeiten, um den Jugendschutz für lineare und nicht-lineare
Medien zu verbessern. Diese Zusammenarbeit sollte möglichst schon
vor der Vergabe von Lizenzen erfolgen.
4. Vor
dem Hintergrund der digitalen Technologie und des Internets ist es offensichtlich,
dass wirksamer Jugendschutz stärker als bisher der Mitwirkung der
Veranstalter audiovisueller Programme bedarf. Der Vorschlag der EU-Kommission
fordert deshalb zur Umsetzung der Richtlinie wirksame Instrumente der
Ko- und Selbstregulierung, wie wir sie in Deutschland schon erfolgreich
praktizieren. Dieser Ansatz wird vom Europäischen Parlament nachdrücklich
unterstützt.
Ich freue
mich, dass diese Verbesserungen zum Jugendschutz als fraktionsübergreifende
Anträge ins Europäische Parlament eingebracht worden sind und
bin sicher, dass auf diese Weise der Jugendschutz in den audiovisuellen
Mediendiensten wesentlich verbessert werden kann.
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