Konferenz der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft zur„Eröffnung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs“
 

8. Januar 2008
Beitrag von Ruth Hieronymi, MdEP

Die kulturelle Vielfalt Europas wird geprägt durch die kulturelle Identität der einzelnen Mitgliedstaaten. Für den interkulturellen Dialog ist es von entscheidender Bedeutung, dass durch die Entwicklung eines funktionierenden Binnenmarktes diese kulturelle Vielfalt in der EU nicht gefährdet wird.
Eine große Herausforderung ergibt sich durch die neuen digitalen Technologien, die es ermöglichen, kreative Inhalte zunehmend über das Internet zu verbreiten. Kulturelle Güter werden damit einer bisher fast ausschließlich nationalen Zuständigkeit entzogen und geraten immer stärker unter das Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht des EU-Binnenmarktes.


Ein dramatisches Beispiel für diesen Prozess ist die Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahre 2005 zur "Länderübergreifenden kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden". Nach dieser Empfehlung von EU-Binnenmarktkommissar McCreevy können die Rechteinhaber ihre Online-Rechte im EU-Binnenmarkt anbieten wo immer sie möchten und sie auch ausdrücklich der nationalen Rechteverwaltung entziehen. Gewinner dieser Entwicklung sind vor allem große Rechteinhaber innerhalb und außerhalb Europas. Verlierer dieser Entwicklung ist vor allem die kulturelle Vielfalt in den kleineren Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Europäische Parlament hat deshalb die Empfehlung der EU-Kommission abgelehnt. Leider gibt es bisher keine entsprechende Reaktion der Mitgliedstaaten. Die Empfehlung der Kommission ist in der Folge von den großen Rechteinhabern in Deutschland und in Großbritannien schon angewandt worden. Die Gefahr für die kulturelle Vielfalt schreitet fort.

Um das Gesetz des Marktes als alleiniges Gesetz für elektronisch übertragene kulturelle Inhalte zu verhindern, fordert das Parlament von Rat und Kommission nachdrücklich einen die kulturelle Vielfalt sichernden Rechtsrahmen für Online-Inhalte. Die EU-Kommission wird im Januar 2008 eine Mitteilung vorlegen, die den Rechtsrahmen für die digitale Rechteverwaltung, aber auch den Zugang und die Unterstützungsmöglichkeiten für Online-Inhalte, sichern soll. Diese Mitteilung der EU-Kommission kann ein wichtiger Schritt zur Sicherung der kulturellen Vielfalt und zur Entwicklung der kreativen Industrie in Europa sein.

Gleichzeitig stärkt glücklicher Weise internationales Recht den Status kultureller Güter. Es ist die UNESCO-Konvention zur Sicherung der kulturellen Vielfalt, die auch von der EU und ihren Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist. In den Vorschlägen der EU-Kommission aber kommt der UNESCO-Konvention eine viel zu geringe Bedeutung zu. In ihrer Mitteilung zur "Kulturellen Agenda" fordert die Kommission die Berücksichtigung der UNESCO-Konvention lediglich gegenüber Drittstaaten, nicht aber im EU-Gemeinschaftsrecht! Die Kommission hat für das Jahr 2009 lediglich ein Grünbuch zur UNESCO-Konvention angekündigt. Es liegt auf der Hand, dass bei dieser Zeitplanung die grundlegenden Entscheidungen im Parlament und im Ministerrat zu Online-Content und zum Telekom-Paket ohne jede Berücksichtigung der UNESCO-Konvention getroffen werden.

Ich würde es deshalb sehr begrüßen, wenn die slowenische Ratspräsidentschaft das Thema "Anwendung der UNESCO-Konvention im EU-Recht" auf die Tagesordnung der Kulturminister setzen würde. Im Interesse der kulturellen Vielfalt Europas und des interkulturellen Dialogs ist es höchste Zeit!