Gutes Klima für Europa?
 


von Ruth Hieronymi MdEP

Wirksame Fortschritte und eine europäische Vorreiterrolle beim Klimaschutz sind auf dem EU-Gipfel am 8/9. März 2007 in Brüssel unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft und auf Initiative von Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Klima- und Energiepolitik gefordert worden.

Am 23. Januar 2008 hat die EU-Kommission den Regierungen der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament nun das Gesetzgebungspaket mit ihren umfassenden Vorschlägen zum Erreichen dieser Ziele vorgelegt.

CDU/CSU im Europäischen Parlament begrüßen grundsätzlich die ehrgeizigen und konkreten Vorschläge der EU-Kommission zum Klimaschutz. Entscheidend ist aber aus unserer Sicht, dass eine ausgewogene Lösung, die Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen bzw. deutschen Industrie gleichermaßen berücksichtigt, gefunden wird.
Die angestrebte Pionierrolle beim Klimaschutz darf nicht zum Standortnachteil für energieintensive Unternehmen werden und muss vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Die umfangreichen Vorschläge der Kommission müssen in dieser Hinsicht sorgfältig und detailliert geprüft werden.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzgebungsvorschlages sind

Reduzierung des CO2-Ausstoßes


o Um mindestens 20% soll der Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Niveau von 2005 verringert werden.
Die ärmsten Staaten dürfen bis zu 20% mehr CO2 als 2005 ausstoßen, die reichsten müssen die Menge um bis zu 20% vermindern. Deutschland muss 14% der Emissionen vermindern.

o Ein großer Teil der CO2 Einsparung soll durch eine Ausweitung des heute schon existierenden Handels mit Verschmutzungsrechten (Emissionshandel) erreicht werden. Ab 2013 sollen alle großen Industriebereiche in das Handelssystem miteinbezogen werden. Dies würde vor allem für die energieintensiven Unternehmen, z.B. für die Chemie- und Stahlindustrie, schwerwiegende Folgen haben. Wir begrüßen deshalb, dass die EU-Kommission vorgesehen hat, bis 2010 zu überprüfen, ob es für diese Industrien Ausnahmegenehmigungen geben muss, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Fortschreibung des internationalen Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz erreicht worden ist.

Ausweitung der Erneuerbaren Energien

o Um mindestens 20% soll die Nutzung der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 1990 EU-weit gesteigert werden. Ihr Anteil lag 2007 bei 8.5% muss bis 2020 also noch um 11,5% gesteigert werden .Der Anteil, den die einzelnen EU-Staaten erbringen sollen, hängt von der jeweiligen Möglichkeit zur Nutzung erneuerbarer Energie (z.B. Windkraft, Wasserkraft, Solarenergie oder Biomasse) und der Wirtschaftskraft des Landes (Bruttosozialprodukt pro Kopf) ab. Für Deutschland ist eine Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien auf 18% vorgesehen.


Wie geht es weiter?

Die Regierungen der Mitgliedstaaten (EU-Rat) und das Europäische Parlament müssen nun gemeinsam über die Gesetzsgebungsvorschläge der Kommission beraten und entscheiden.
Für Deutschland ist es von großer Bedeutung, dass die deutsche Bundesregierung und die deutschen Europaabgeordneten im möglichst engen Zusammenwirken Lösungen erreichen, die den Klimaschutz und die Sicherung der Arbeitsplätze in Deutschland und Europa unterstützen.

Die EU-Kommission strebt an, das Paket noch in der laufenden Legislaturperiode des Parlaments, also bis Mai 2009, zu verabschieden. Es darf bezweifelt werden, ob dieser ehrgeizige Zeitplan der EU-Kommission erfüllt werden kann.

Die Zeit aber drängt:

• das Gesetzespaket zum Klimaschutz kostet jeden EU-Bürger ca. 3 Euro die Woche. Falls allerdings nichts unternommen würde, rechnen Experten mit zehnmal höheren Kosten.