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Gutes
Klima für Europa?
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Wirksame Fortschritte und eine europäische Vorreiterrolle beim Klimaschutz sind auf dem EU-Gipfel am 8/9. März 2007 in Brüssel unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft und auf Initiative von Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Klima- und Energiepolitik gefordert worden. Am 23. Januar 2008 hat die EU-Kommission den Regierungen der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament nun das Gesetzgebungspaket mit ihren umfassenden Vorschlägen zum Erreichen dieser Ziele vorgelegt. CDU/CSU im
Europäischen Parlament begrüßen grundsätzlich die
ehrgeizigen und konkreten Vorschläge der EU-Kommission zum Klimaschutz.
Entscheidend ist aber aus unserer Sicht, dass eine ausgewogene Lösung,
die Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
bzw. deutschen Industrie gleichermaßen berücksichtigt, gefunden
wird. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzgebungsvorschlages sind Reduzierung des CO2-Ausstoßes
o Ein großer Teil der CO2 Einsparung soll durch eine Ausweitung des heute schon existierenden Handels mit Verschmutzungsrechten (Emissionshandel) erreicht werden. Ab 2013 sollen alle großen Industriebereiche in das Handelssystem miteinbezogen werden. Dies würde vor allem für die energieintensiven Unternehmen, z.B. für die Chemie- und Stahlindustrie, schwerwiegende Folgen haben. Wir begrüßen deshalb, dass die EU-Kommission vorgesehen hat, bis 2010 zu überprüfen, ob es für diese Industrien Ausnahmegenehmigungen geben muss, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Fortschreibung des internationalen Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz erreicht worden ist. Ausweitung der Erneuerbaren Energien o Um mindestens 20% soll die Nutzung der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 1990 EU-weit gesteigert werden. Ihr Anteil lag 2007 bei 8.5% muss bis 2020 also noch um 11,5% gesteigert werden .Der Anteil, den die einzelnen EU-Staaten erbringen sollen, hängt von der jeweiligen Möglichkeit zur Nutzung erneuerbarer Energie (z.B. Windkraft, Wasserkraft, Solarenergie oder Biomasse) und der Wirtschaftskraft des Landes (Bruttosozialprodukt pro Kopf) ab. Für Deutschland ist eine Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien auf 18% vorgesehen.
Die Regierungen
der Mitgliedstaaten (EU-Rat) und das Europäische Parlament müssen
nun gemeinsam über die Gesetzsgebungsvorschläge der Kommission
beraten und entscheiden. Die Zeit aber drängt: • das Gesetzespaket zum Klimaschutz kostet jeden EU-Bürger ca. 3 Euro die Woche. Falls allerdings nichts unternommen würde, rechnen Experten mit zehnmal höheren Kosten.
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