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Ruth
Hieronymi zu den Grundsätzen der europäischen Medienpolitik
und der Diskussion um die Rundfunkgebühren in Deutschland | |
(November 2007) Vier von fünf Deutschen denken beim Stichwort Medienpolitik vor allem an steigenden Radio- und TV-Gebühren. Einige maulen, warum müsse man eigentlich für den WDR zahlen, für RTL aber nicht. Und nun Brüssel. Warum macht die Europäische Union überhaupt Medienpolitik für Anbieter von Radio und Fernsehen? Brüssel ist nur teilweise für Fernsehen zuständig und erst, seit es kommerzielles Fernsehen und damit wirtschaftliche Unternehmen gibt, die – wie z.B. RTL – grenzüberschreitend Rundfunk anbieten. Brüssel ist nur für die Überprüfung der fairen Wettbewerbsbedingungen zuständig. Die Mitgliedstaaten – in Deutschland die Bundesländer – entscheiden selbst, ob es in ihrem Land öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt und wie er finanziert wird. Die Art der Finanzierung, in Deutschland durch die Rundfunkgebühr, muss im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts fair und darf nicht wettbewerbsverzerrend sein. Um dies sicherzustellen, muss der besondere öffentlich-rechtliche Auftrag in den nationalen Gesetzen, in Deutschland in den Rundfunkstaatsverträgen, ausreichend klar definiert sein. Eine Position, die die CDU in Deutschland seit Jahrzehnten vertritt und häufig an der SPD gescheitert ist.
Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es um die Gebührenerhöhung in Deutschland. Gegen die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter haben die privaten Rundfunkveranstalter bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde eingelegt, weil der faire Wettbewerb verzerrt werde. Brüssel hat entschieden und nun von Deutschland gefordert, auch für die Online-Aktivitäten eine Definition des besonderen öffentlich-rechtlichen Auftrags in den Rundfunkstaatsverträgen vorzunehmen. Daran arbeiten die Bundesländer zurzeit; auch dies ist eine alte Forderung der CDU.
In den Rundfunkstaatsverträgen
der deutschen Bundesländer ist das Verfahren für die Rundfunkgebühren
festgelegt. Die Rundfunkanstalten melden ihren Finanzbedarf an, dieser
wird von einer unabhängigen Kommission überprüft und dann
den Landesregierungen und den Landtagen zur Entscheidung vorgelegt. Das
Verfahren ist auf diese Weise öffentlich, transparent und demokratisch
kontrolliert. Aufgabe der EU-Medienpolitik ist es lediglich, bei begründeten
Beschwerden dieses Verfahren unter fairen Wettbewerbsgesichtspunkten zu
überprüfen. Ingesamt
kann festgestellt werden:
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