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Fernsehen
der Zukunft - Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (2007/65/EG) |
Hintergrund Fernsehen
ist gleichermaßen Kultur- und Wirtschaftsgut und mit der EU-Fernsehrichtlinie
"Fernsehen ohne Grenzen" gibt es seit 1989 gemeinsame Mindeststandards
für den Jugend- und den Verbraucherschutz. Inhalt der Richtlinie Ziel der Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVMD) ist es, für alle audiovisuellen (bildlichen) elektronischen Mediendienste, die sich unter redaktioneller Verantwortung eines Mediendiensteanbieters nach einem Programmschema zur Bildung, Information und Unterhaltung an die allgemeine Öffentlichkeit wenden - unabhängig davon, ob sie in linearer oder nicht-linearer Form verbreitet werden-, eine eigenständige Rechtsgrundlage außerhalb der Richtlinie für den elektronischen Handel und der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu schaffen. Radio ist auf ausdrücklichen Wunsch der europäischen Radiobetreiber nicht in dieser Definition elektronischer Medien enthalten. Mit der AVMD-Richtlinie
werden deshalb nicht nur traditionelle Fernsehdienste - unabhängig
von der Übertragungstechnologie - erfasst, sondern auch die neuen
zukünftigen fernsehähnlichen Dienste auf Abruf, die inhaltlich
in ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung dem Fernsehen
vergleichbare Wirkung entfalten. Wichtige Einzelpunkte o Der Jugendschutz und die Medienerziehung werden ausgebaut; o die Werbung kann flexibler erfolgen, bleibt aber auf maximal 12 Minuten pro Stunde beschränkt; o bei Exklusivrechten von hohem allgemeinem Interesse (z.B. Fußball) gibt es zukünftig ein Recht auf Kurzberichterstattung (bisher nur in Deutschland); o der Zugang zum Fernsehen für Behinderte wird verbessert und der Medienpluralismus wird gestärkt; o Produkt-Platzierung, bei der ein bestimmtes Produkt in eine Sendung zu Werbezwecken integriert wird, ist nur bei ausreichender Kennzeichnung erlaubt. Verboten bleibt sie bei Kindersendungen, Dokumentationen und Nachrichten.
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