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von
Ruth Hieronymi MdEP
Die Staats-
und Regierungschefs haben sich dem EU-Gipfel am 18./19. Oktober
2007 in Lissabon auf einen EU-Reformvertrag einigen können, der im
Dezember dieses Jahres in Lissabon unterzeichnet werden wird und dann
in den 27 Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss.
Notwendig ist die Reform des EU-Vertrages vor allem, um die EU mit über
450 Millionen Menschen demokratischer, transparenter und handlungsfähiger
zu machen.
Die wichtigsten
Kernelemente des Reformvertrages sind:
- Der EU-Ministerrat
stimmt ab 2014 bei allen Gesetzen mit Mehrheit und nicht mehr
bei einigen der Gesetze einstimmig ab. Notwendig ist aber eine so genannte
doppelte Mehrheit, damit das mehrheitliche Stimmergebnis gültig
ist, muss es gleichzeitig mindestens 55% der Staaten und 65% der Bevölkerung
der EU repräsentieren.
- Künftig
soll der Präsident des Europäischen Rates nicht
mehr halbjährlich wechseln. Er wird von den Regierungschefs gewählt
und für 2 ½ Jahre den EU- Rat leiten, um mehr Kontinuität
zu gewährleisten.
- Es wird
zukünftig einen „Hohen Vertreter der Europäischen
Union für Außen- und Sicherheitspolitik" geben,
der die beiden Ämter des EU-Außenbeauftragten und des EU-Außenkommissars
bündelt. Die EU-Außenpolitik erhält
damit ein einheitliches Gesicht.
- Die EU-Kommission
wird bis 2014 aus je einen Vertreter aus jedem EU-Mitgliedstaat und
soll ab 2014 aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Dritteln
der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, bestehen. Der Präsident
der EU-Kommission wird zukünftig von der bei der Europawahl gewählten
politischen Mehrheit im Parlament bestimmt werden.
- Das direkt
gewählte Europäische Parlament wird zukünftig
bei rund 95 Prozent der europäischen Gesetze,
statt bei 70% wie bisher, gleichberechtigt mit dem EU-Ministerrat, d.h.
der Vertretung der 27 Regierungen der Mitgliedstaaten, entscheiden.
- Die Kompetenzen
der nationalen Parlamente werden gestärkt: Innerhalb
von acht Wochen können nationale Parlamente gegen EU-Gesetzesentwürfe
Einspruch erheben. Das Europäische Parlament und/oder der Ministerrat
können dann den Vorschlag der EU-Kommission stoppen.
- Die EU-Grundrechtecharta
wird durch einen Verweis im EU-Reformvertrag für alle EU-Staaten
außer Großbritannien verbindlich.
Insgesamt wird die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen
der EU und den Mitgliedstaaten klarer, die Demokratie auf europäischer
Ebene durch den „Reformvertrag“ gestärkt und die Kompetenzen
der EU vor allem in der Energie-, Außen-, Innen- und Rechtspolitik
den großen aktuellen Herausforderungen angepasst.
Der
Reformvertrag wird am 13. Dezember 2007 von den Staats- und Regierungschefs
der 27 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet werden. Danach muss der Vertrag
von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden, um am 1. Januar 2009 vor
den Europawahlen in Kraft treten zu können.
Weitere Infos
Ruth Hieronymi
MdEP, Marienstr. 8, 53225 Bonn, Tel.: 0228/ 473001, Fax: 0228/ 477499
E-Mail. hieronymi@t-online.de , Homepage: www.hieronymi.de
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