EU-Dienstleistungsrichtlinie
 


Stand Juli 2005

Ruth Hieronymi MdEP

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Dienstleistungsrichtlinie hat in Deutschland für große Verunsicherung vor allem beim Handwerk, bei berufsständischen Organisationen, bei den Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden, den Kulturorganisationen und den Sportverbänden geführt.

Der Grund liegt darin, dass der Entwurf der EU-Kommission den Anwendungsbereich der Richtlinie politisch und juristisch nicht klar genug unter Berücksichtigung des bestehenden deutschen und europäischen Rechtes geregelt hat.
Von den vier Grundfreiheiten des gemeinsamen Marktes
• Freizügigkeit von Personen (seit 1968),
• Freier Verkehr von Waren (seit 1993),
• Freier Verkehr von Kapital, (seit 1993)
• Freier Verkehr von Dienstleistungen,
ist nur die Dienstleistungsfreiheit bis heute nicht verwirklicht. Dienstleistungen, die europaweit 70% der Wirtschaftleistung darstellen, aber nur 20% des Handels im Binnenmarkt ausmachen, sind der Wachstumsmotor für unsere Wirtschaft. Wirtschaftinstitute prognostizieren ein Wachstum von 15-35%, wenn grenzüberschreitende Dienstleistungen durch die Richtlinie geregelt werden. Gerade für die deutsche Wirtschaft mit einem hoch entwickelten Dienstleitungssektor entstehen so neue Chancen.

Leitlinien für die Richtlinie müssen die soziale Marktwirtschaft und das Binnenmarktprinzip sein. Ziel ist die Verbesserung der Bedingungen des Binnenmarktes durch den Abbau von Handelsschranken. Notwendig ist aber eine vernünftige Balance mit den berechtigten Schutzinteressen insbesondere in den Bereichen Soziales und Verbraucherschutz.
Den vielfach geäußerten Befürchtungen vor einer „Totalliberalisierung“ sind unbegründet, da Leistungen wie die öffentliche Daseinsvorsorge vom Anwendungsbereich der Richtlinie überhaupt nicht betroffen sind.

Die EVP/ED-Fraktion im Europäischen Parlament, zu der aus Deutschland CDU und CSU gehören, hat deshalb Änderungsvorschläge erarbeitet, die diese Probleme lösen könnten. Die wesentlichen Punkte sind:

• Das umstrittene "Herkunftslandprinzip" soll nach Auffassung der EVP-Fraktion durch eine weniger ambitionierte Binnenmarktklausel ersetzt werden. Die Binnenmarktklausel soll bei einer vorübergehenden Dienstleistung aus einem anderem Mitgliedstaat die nationalen Vorschriften des Herkunftslandes für den Zugang und die Art und Weise der Dienstleistungsaktivität umfassen, insbesondere die Gründung und Führung eines Unternehmens, die Qualität und den Inhalt der Dienstleistung, Normen, Zertifizierung und Werbung.
• Demgegenüber soll es bei den Regelungen des Bestimmungslandes für das anwendbare Recht, die Gesundheits- und Sozialstandards, die Arbeitsbeziehungen und dem Mindestlohn bleiben. Sozialdumping wird dadurch von vorneherein ausgeschlossen.
• Die Kontrolle der Unternehmen vor Ort muss auch durch die örtlichen Behörden erfolgen können.

Nach diesen Vorschlägen kann jeder Mitgliedstaat in dem Umfange und in den Branchen, wie es ihm notwendig erscheint, gesetzliche Mindestvorgaben für die Arbeits- und Lohnbedingungen schaffen. Zudem soll es auch bei den bisherigen europäischen Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen bleiben.

Folgende Texte zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie im Internet
• Entwurf der EU-Kommission über Dienstleistungen im Binnenmarkt (http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0002de02.pdf )
• Bericht der Berichterstatterin des Europäischen Parlamentes, Evelyne Gebhardt (SPD) (http://www.europarl.eu.int/meetdocs/2004_2009/documents/PR/568/568225/568225de.pdf)

Die Änderungsanträge der EVP/ED-Fraktion (CDU/CSU) können Sie im Büro Hieronymi (Tel.: 0228/473001, Fax: 0228/477499, E-Mail: hieronymi@t-online ) auf Anfrage erhalten.