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P6_TA-PROV(2008)0179
EU-Strategie in Bezug auf die biologische Vielfalt (COP 9) und die biologische
Sicherheit (COP-MOP 4)
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008
zu den Vorbereitungen für die COP-MOP-Tagungen über die biologische
Vielfalt und Sicherheit in Bonn
Das Europäische Parlament,
–
unter Hinweis auf die 9. Konferenz der Vertragsparteien (COP 9) des UN-Übereinkommens
über die biologische Vielfalt (CBD), die vom 19. bis 30. Mai 2008
in Bonn, stattfindet,
– unter Hinweis auf das 4. Treffen der Vertragsparteien (MOP 4)
des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit, die
vom 12. bis 16. Mai 2008 in Bonn, stattfindet,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2007 zur
Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010
,
– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Übereinkommen über die biologische
Vielfalt das weltweit größte Abkommen über den Schutz
der biologischen Vielfalt ist und die Erhaltung und nachhaltige Nutzung
der biologischen Vielfalt sowie den fairen und gerechten Ausgleich der
aus der Nutzung der genetischen Ressourcen erwachsenden Vorteile regelt,
sowie in der Erwägung, dass dieses Übereinkommen von 190 Vertragsstaaten
unterzeichnet wurde, einschließlich der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft,
B. in der Erwägung, dass die Vertragsparteien dieses Übereinkommens
sich verpflichtet haben, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010
deutlich zu reduzieren und bis 2010 ein weltweites Netz geschützter
Gebiete zu Lande und bis 2012 ein ebensolches Netz geschützter Seegebiete
einzurichten,
C. in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Übereinkommens
davon abhängt, ob es gelingt, diese Ziele zu erreichen,
D. in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit der Europäischen
Union im Zusammenhang mit diesem Übereinkommen dadurch Schaden nimmt,
dass ihre eigenen Rechtsvorschriften und Strategien zur Erhaltung der
biologischen Vielfalt, wie beispielsweise die Vogelschutz - und die Habitat
-Richtlinie, nur unzureichend umgesetzt werden, sie sich nur unzureichend
um die Einhaltung der Zusage, dem Verlust der Artenvielfalt auf ihrem
Gebiet bis 2010 Einhalt zu gebieten, bemüht und sie weder dazu bereit
ist, Verhandlungen über den konkreten Wortlaut eines rechtsverbindlichen
Instruments für den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten
Vorteilsausgleich (ABS) aufzunehmen, noch dazu, neue, zusätzliche
zweckgebundene Finanzmittel für die Umsetzung des Übereinkommens
in Entwicklungsländern bereitzustellen,
E. in der Erwägung, dass der Verlust der biologischen Vielfalt in
Wäldern, die Entwaldungs¬rate und die Klimakrise ein solches
Ausmaß angenommen haben, dass mit einschneidenden Schritten zur
Bekämpfung der Abholzung und der Verschlechterung des Zustands der
Wälder nicht bis nach 2012 gewartet werden darf,
F. in der Erwägung, dass bei der Umsetzung der CBD-Arbeitsprogramme
noch große Lücken geschlossen werden müssen,
G. in der Erwägung, dass auf der letzten Konferenz der CBD-Vertragsparteien
insofern ein Fort¬schritt gemacht wurde, als die Stellung der Vertreter
indigener Völker und lokaler Gemeinschaften bei den weiteren Verhandlungen
über ABS verbessert und ihr in der UN-Erklärung von 2007 über
die Rechte indigener Völker verankertes Recht, ihre Prioritäten
in ihrem Hoheitsgebiet selbst zu bestimmen, gestärkt wurde,
H. in der Erwägung, dass die CBD-Vertragsparteien auf ihrer letzten
Tagung aufgefordert wurden, sich stärker darum zu bemühen, dass
die Forstgesetze besser durchgesetzt werden und verstärkt gegen den
Handel mit illegal geschlagenem Holz vorgegangen wird,
I. in der Erwägung, dass auf der letzten Tagung der Konferenz der
Vertragsparteien bekräftigt wurde, beim Einsatz der Technologien
zur Einschränkung der Nutzung von Genen (Genetic Use Restriction
Technologies) solle das Vorsorgeprinzip zur Anwendung kommen, und die
Empfehlung ausgesprochen wurde, Feldversuche und die kommerzielle Nutzung
nicht zuzulassen,
J. in der Erwägung, dass der Klimawandel die Lage in Bezug auf die
globale biologische Vielfalt noch weiter verschlechtern und dazu führen
wird, dass die Ökosysteme großen Schaden nehmen und Arten aussterben
werden, was wiederum einen Dominoeffekt auf die menschliche Entwicklung
und die Beseitigung der Armut haben wird,
K. in der Erwägung, dass schätzungsweise etwa 20 % der globalen
Kohlenstoffemissionen durch Abholzung und Schädigung der Wälder
verursacht werden,
L. in der Erwägung, dass das Übereinkommen über die biologische
Vielfalt und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS)
den internationalen Rahmen zum Schutz der gesamten Meeresumwelt bilden,
dass es aber immer noch kein über¬geordnetes rechtlich verbindliches
Abkommen gibt, mit dem gewährleistet würde, dass die eingegangenen
Verpflichtungen konsequent auf alle Meeresgebiete angewandt werden, auch
in den internationalen Gewässern auf hoher See,
M. in der Erwägung, dass das CBD bei der Unterstützung der Arbeiten
der UN-General¬versammlung im Hinblick auf geschützte Meeresgebiete
neben den nationalen Rechtsvorschriften eine Schlüsselstellung innehat,
da es wissenschaftliche und gegebenen¬falls technische Informationen
und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der biolo¬gischen Vielfalt
der Meere bereitstellt,
1. ist zutiefst besorgt über den anhaltenden Verlust der biologischen
Vielfalt und über den ständig größer werdenden ökologischen
Fußabdruck der EU, dessen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt
weit über die Grenzen der EU hinausgehen;
2. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entschlossen mit
gutem Beispiel voranzugehen, indem sie konkrete Maßnahmen zum Schutz
der biologischen Vielfalt vereinbaren und in die Tat umsetzen, und zwar
sowohl zuhause als auch auf internationaler Ebene;
3. fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Vertragsparteien
des CBD auf, ein internationales wissenschaftliches Gremium über
biologische Vielfalt einzurichten, das die Konvention beraten soll, und
eine umfassende weltweite Kartierung der Regionen mit hohem Erhaltungswert
zu erstellen;
4. hält das europäische Natura-2000-Netz geschützter Gebiete
nicht nur für das Kernstück der Bemühungen der Europäischen
Union, ihren international und innerhalb der Europäischen Union ein¬gegangenen
Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt nachzu¬kommen,
sondern ist auch davon überzeugt, dass es einen erheblichen Beitrag
zum globalen Netz geschützter Gebiete leistet; fordert die Kommission
und die Mitgliedstaaten auf, für die uneingeschränkte Umsetzung
der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie Sorge zu tragen, und widersetzt
sich hartnäckig allen Versuchen, den durch diese Richtlinien gewährten
Schutz aufzuweichen;
5. ist der Auffassung, dass die Diskussionen innerhalb des Rahmenübereinkommens
der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) über
die Verringerung der durch Abholzung und Waldschädigung entstehenden
Treibhausgasemissionen über die Entwicklungen im Rahmen des CBD informiert
werden müssen und die Kohärenz zwischen den Zielen des CBD und
dem Ziel der Erhaltung der Artenvielfalt der Wälder gewährleisten
müssen;
6. fordert zudem, dass die Anstrengungen zur besseren Nutzung der Synergieeffekte
zwischen dem CBD, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung
der Wüsten¬bildung (UNCCD) und dem UNFCCC im Bereich der Abschwächung
des Klimawandels und der Anpassung hieran verstärkt werden;
7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf,
– dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse der COP 9 auf
die Umsetzung des CBD-Arbeitsprogramms für geschützte Gebiete,
die verstärkte Umsetzung der für 2010 anvisierten Ziele und
insbesondere des CBD-Arbeitsprogramms in Bezug auf die biologische Vielfalt
der Wälder abstellen,
– die LifeWeb-Initiative, die darauf abzielt, ein freiwilliges
Engagement von Staaten, neue Schutzgebiete auszuweisen, mit den entsprechenden
Zusagen von Geldgebern zusammenzuführen und so eine gezielte (Ko-)Finanzierung
für diese Gebiete zu erreichen, finanziell zu unterstützen,
– bei den Verhandlungen eine Führungsrolle zu übernehmen,
damit eine ausgewogene und gerechte, rechtlich bindende internationale
Regelung für ABS angenommen wird, den Fortschritten der COP 9 in
Bezug auf die als Kernpunkte der internationalen ABS-Regelung fest¬zulegenden
Maßnahmen überragende Bedeutung beizumessen, und die umfassende
Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften in den Ländern, die
genetische Ressourcen zur Verfügung stellen, sicherzustellen, damit
die Maßnahmen gegen Biopiraterie greifen,
– die Synergieeffekte und die Verknüpfungen zwischen UNFCCC
und CBD zu verbessern, damit sich in Bezug auf die Abschwächung
des Klimawandels, den Schutz der biologischen Vielfalt und die nachhaltige
Entwicklung möglichst große Vorteile für alle ergeben,
– es als oberste Priorität für die COP 9 zu betrachten,
dass das Ziel, die biologische Vielfalt zu erhalten und nachhaltig zu
nutzen, erreicht wird,
– die Einsicht zu vermitteln, dass es unbedingt notwendig ist,
die geschützten Gebiete und ihr Netz insgesamt effektiv zu verwalten
und zu finanzieren, und dafür zu sorgen, dass innovative und dauerhafte
Finanzierungsmechanismen verabschiedet werden, da dies zur Erhaltung
und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beiträgt,
– eine Folgenabschätzung durchzuführen, in der untersucht
wird, wie sich die durch den Klimawandel bedingten Dürreperioden
und die Wasserknappheit auf die Flora-Fauna-Habitate in der Europäischen
Union auswirken, und dabei besonders auf die Gebiete einzugehen, in
denen Zugvögel nisten, und die internationale Zusammenarbeit zum
Schutz der Zugvögel und der saisonalen Feuchtgebiete, die ihnen
Wasser und Nahrung bieten, zu fördern,
– zu gewährleisten, das die COP 9 die Vertragsstaaten auffordert,
in eine Diskussion einzutreten und sich auf gemeinsame Grundsätze
und Kriterien für die Hege und Pflege der Wälder zu einigen
und dabei auf den Fortschritten aufzubauen, die inzwischen in einigen
regionalen Prozessen betreffend Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung
und Handel im Forstsektor (FLEGT) und im Amazonas-Vertrag gemacht wurden,
– sicherzustellen, dass die COP 9 die Aufnahme der Diskussion
der Vertragsparteien über die Frage vereinbart, wie man sich auf
einen weltweiten Mechanismus zur Regulierung des Holzeinschlags und
-handels einigen kann, um den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen
und die nachhaltige Nutzung der Waldressourcen zu fördern, sowie
dafür zu sorgen, dass die COP 9 die Parteien auffordert, auf einzelstaatlicher
Ebene Rechtsvor¬schriften anzunehmen, in denen der Absatz von Holz,
das durch illegalen Holzeinschlag gewonnen worden ist, der der Vernichtung
von Wäldern Vorschub leistet, sowie entsprechender Holzprodukte
unterbunden wird,
– darauf hinzuwirken, dass die COP 9 den Vertragsparteien empfiehlt,
die Aspekte der Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt
der Wälder sowie die entsprechenden Abhilfemaßnahmen stärker
in die nationalen Strategien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
und in die entsprechenden Aktionspläne (NBSAP) sowie in die nationalen
Forstprogramme und andere Forststrategien zu integrieren und die bessere
Erforschung der Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt
der Wälder zu unterstützen,
– dafür zu sorgen, dass die zur besseren Erhaltung und nachhaltigen
Nutzung der biolo¬gischen Vielfalt der Meere bereits eingegangen
Verpflichtungen schneller umgesetzt werden, damit die biologische Vielfalt
der Meere besser vor zerstörerischen Praktiken geschützt wird,
– zu bewerkstelligen, dass die COP 9 die vorgeschlagenen wissenschaftlichen
Kriterien für die Ermittlung schutzwürdiger Meeresgebiete
sowie für die repräsentativen Netze der geschützten Meeresgebiete
annimmt, wie vom Sachverständigen-Workshop „Ökologische
Kriterien und biogeografische Klassifizierungssysteme für schutz¬bedürftige
Meeresgebiete“ empfohlen,
– darauf hinzuwirken, dass die COP 9 den Parteien empfiehlt, einen
integrierten ordnungspolitischen Ansatz für die biologische Vielfalt
der Meere zu erarbeiten, der über den einzelstaatlichen Hoheitsbereich
hinaus geht und darauf abzielt, die vereinbarten Kriterien auch auf
die internationalen Gewässer jenseits der einzel¬staatlichen
Hoheitsgebiete anzuwenden und die nationalen und regionalen Netze geschützter
Meeresgebiete gleichfalls auf diese Gewässer auszuweiten,
– die Staaten zu ermuntern, die Verhandlungen über ein UNCLOS-Umsetzungsab¬kommen
zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb
der einzelstaatlichen Hoheitsgebiete aufzunehmen, damit langfristig
ein abgestimmtes Vorgehen der Staaten sichergestellt ist,
– zu gewährleisten, dass die COP 9 den endgültigen Beschluss
fasst, alle Terminator-Technologien zu verbieten, und sich auf ein Moratorium
für die Freisetzung in die Umwelt, auch in Feldversuchen, sowie
auf ein Moratorium für die kommerzielle Nutzung gentechnisch veränderter
Bäume einigt,
– dafür zu sorgen, dass die COP 9 die Empfehlungen über
die biologische Vielfalt der Meere und Küsten des oben genannten
Sachverständigen-Workshops der "Ad Hoc Open Ended Informal
Working Group" der UN-Generalversammlung zur Verfügung stellt,
– bei dem Treffen der Vertragsparteien des Protokolls von Cartagena
in Führung zu gehen, um dafür zu sorgen, dass eine rechtlich
bindende Regelung mit umfassendem Geltungs¬bereich zustande kommt,
– sicherzustellen, dass die COP 9 die negativen Auswirkungen der
Erzeugung von Bio¬masse als Energieträger, insbesondere der
Biotreibstoffproduktion, auf die biologische Vielfalt und auf die indigenen
Völker und die lokalen Gemeinschaften umgehend angeht;
– die vollständige Umsetzung der Leitlinien des CBD für
gebietsfremde invasive Arten zu fördern und diesbezügliche
gemeinschaftliche Rechtsvorschriften anzunehmen, um sicherzustellen,
dass die Bedrohung der Habitate und Arten in der Gemeinschaft durch
gebietsfremde invasive Arten umfassend angegangen wird,
– die Umsetzung des Arbeitsprogramms für geschützte
Gebiete insbesondere im Hinblick auf das in dessen Punkt 2.2 genannte
Ziel zu fördern, wonach indigene und lokale Gemeinschaften sowie
maßgebliche Interessenvertreter stärker an der Ausweisung
und Bewirtschaftung von Schutzgebieten beteiligt werden sollen, einschließlich
Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Abschwächung
und Anpassung und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den
Behörden und den Landeigentümern,
– Zertifizierungssysteme für nachhaltige Forste und andere
Kulturpflanzen, einschließlich Biotreibstoffe, sowie die Anpflanzung
von Bäumen in Viehzuchtgebieten zu fördern und zu unterstützen,
8. begrüßt die auf der COP 9 ergriffene Initiative, auf hoher
Ebene einen Dialog mit Parlamentariern einzuberufen, und erklärt,
es unterstütze die Einbeziehung von Parlamentariern als wichtige
Gruppe bei der effektiven Umsetzung der drei Ziele der Konvention;
9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat,
der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Vertragsparteien
des CBD zu übermitteln.
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