Für die Würde jedes menschlichen Lebens

 

Bilanz der Arbeitsgruppe Bioethik der EVP/ED-Fraktion

im Europäischen Parlament

 

unter Leitung von Dr. Peter Liese MdEP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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EVP/ED-Fraktion für Forschung in klarem ethischen Rahmen

Die EVP/ED-Fraktion unterstützt nachdrücklich die Forschung im Bereich der Medizin und Biotechnologie. Wir unterstützen die Wissenschaftler, die Behandlungsmethoden für bisher unheilbare Krankheiten suchen und Firmen, die in diesem Bereich investieren und Arbeitsplätze schaffen. Die meisten Forschungen in diesem Bereich treffen nicht auf grundsätzliche ethische Bedenken und können auch im Rahmen der geltenden Gesetze in allen Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Besonders vielversprechend ist die Forschung an adulten Stammzellen. Innerhalb des Europäischen Parlamentes und auch gegenüber dem Ministerrat konnten wir durchsetzen, dass diese vielversprechende und ethisch unbedenkliche Forschung aus dem 6. Forschungsrahmenprogramm prioritär gefördert wird.


Gegen das Klonen von Menschen und verbrauchende Embryonenforschung

Die Mittel für die Forschungsförderung in Europa sind sehr knapp, daher hat sich die Mehrheit der EVP-ED-Fraktion dafür ausgesprochen, dass ethisch umstrittene Forschung, die in einer Reihe von Mitgliedstaaten aus ethischen Gründen verboten ist, nicht aus dem EU-Haushalt gefördert wird. Wir waren dabei insofern erfolgreich, als dass das Klonen von Menschen in jeder Form und Eingriffe in die menschliche Keimbahn aus dem EU-Haushalt nicht gefördert werden dürfen. Dies ist im 6. Rahmenprogramm eindeutig festgeschrieben. Was die Frage der verbrauchenden Embryonenforschung und der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen angeht, ist die Situation weiter offen. Die Mehrheit der EVP-ED-Fraktion sprach sich im Gesetzgebungsverfahren dafür aus, diese umstrittene Forschung gar nicht zu fördern oder als Kompromiss nur die Arbeit mit bestehenden embryonalen Stammzellen zu unterstützen, die vor einem bestimmten Stichtag hergestellt wurden. Zur Zeit fördert die Europäische Kommission die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus Embryonen nicht, aber die Arbeit mit bestehenden Stammzellen wird ohne Stichtagsdatum unterstützt. Wir werden weiter auf eine für alle Seiten akzeptable Lösung drängen, vor allem unter Einhaltung der Menschenwürde. Sehr hilfreich war in diesem Zusammenhang das Engagement der EVP-geführten Regierungen in Italien, Portugal, Österreich und Luxemburg.

Die EVP-ED-Fraktion tritt für ein weltweites Verbot des Klonens von Menschen in all ihren Phasen der Entstehung und Entwicklung ein. Wir unterstützen daher eine Initiative Costa Ricas, die auch von vielen EU-Staaten wie Italien, Irland, Österreich, Portugal sowie von den USA mitgetragen wird. Das Europäische Parlament hat sich mehrfach dieser Position angeschlossen, die entscheidenden Verhandlungen finden Ende 2004 in New York statt.

 

Nationale Verantwortung für die Forschung an Embryonen

Natürlich muss die Frage, welche Forschung die Europäische Union aus ihrem Haushalt fördert, in Europa entschieden werden. Die Frage, ob Forschung mit sogenannten überzähligen menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen akzeptabel ist oder gesetzlich verboten werden muss, muss jedoch weiterhin von nationalen Parlamenten beantwortet werden. Wir begrüßen, dass viele EVP-geführte Regierungen, wie z.B. Portugal, Österreich und Italien verbesserte Gesetze zum Schutz des menschlichen Lebens und der Menschenwürde verabschiedet haben oder dabei sind, sie zu verabschieden.

 

 

 

 


Keine Kommerzialisierung des menschlichen Körpers

Die EVP/ED-Fraktion setzte durch, dass in einer europäischen Richtlinie über den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben festgeschrieben wurde, dass der menschliche Körper nicht als Handelsware betrachtet wird. Beispielsweise soll nicht mit Knochenmark oder menschlichen Eizellen gehandelt werden. Allerdings sind wir dafür, dass Medikamente und Medizinprodukte, die aus Zellen hergestellt wurden, verkauft werden dürfen, um die Forschungsanstrengungen, die in diesem Zusammenhang erbracht werden, zu honorieren. Der Ministerrat wehrte sich zunächst heftig gegen eine klare Formulierung und wollte sich ein Hintertürchen offen halten. Nur durch den energischen Einsatz des Europäischen Parlamentes und der italienischen Ratspräsidentschaft konnte eine Einigung erzielt werden. Das Verbot der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers ist auch in der Charta der Grundrechte verankert, die unter anderem auf Druck von EVP/ED-Mitgliedern im Konvent verabschiedet wurde. Die Charta ist ein wichtiger Schritt zu einem Europa der Werte, auch wenn das Schutzniveau in vielen Bereichen nicht ausreicht und nur Mindeststandards festgeschrieben werden, die in der konkreten Gesetzgebung verstärkt werden müssen.


EVP/ED-Fraktion für Palliativmedizin, Hospizbewegung und Stärkung der Patientenrechte bei Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen, aber gegen Tötung auf Verlangen

Angesichts der Euthanasiegesetzgebung in Belgien und den Niederlanden und der Diskussion im Europarat hat sich auch die EVP/ED-Fraktion mit dem Thema „Tötung auf Verlangen" intensiv beschäftigt. Wir glauben, dass die Rechte der Patienten am Lebensende gestärkt werden müssen, dass Patienten einen Anspruch auf umfassende Betreuung, z.B. in Hospizen und bestmögliche medizinische Behandlung, z.B. bei der Bekämpfung der Schmerzen haben. Auch soll der Wunsch eines Patienten, nicht gegen seinen Willen behandelt zu werden, besser respektiert werden. Wir sprechen uns aber gegen die Tötung von Patienten durch Ärzte aus.