

Für die Würde jedes menschlichen Lebens
Bilanz
der Arbeitsgruppe Bioethik der EVP/ED-Fraktion
im
Europäischen Parlament
unter
Leitung von Dr. Peter Liese MdEP
Europäisches Parlament Europa-Büro
Mittelrhein
Email: RHieronymi@europarl.eu.int Email : Hieronymi@t-online.de
Internet: www.hieronymi.de
EVP/ED-Fraktion für
Forschung in klarem ethischen Rahmen
Die EVP/ED-Fraktion unterstützt
nachdrücklich die Forschung im Bereich der Medizin und Biotechnologie. Wir
unterstützen die Wissenschaftler, die Behandlungsmethoden für bisher unheilbare
Krankheiten suchen und Firmen, die in diesem Bereich investieren und
Arbeitsplätze schaffen. Die meisten Forschungen in diesem Bereich treffen nicht
auf grundsätzliche ethische Bedenken und können auch im Rahmen der geltenden
Gesetze in allen Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Besonders
vielversprechend ist die Forschung an adulten Stammzellen. Innerhalb des
Europäischen Parlamentes und auch gegenüber dem Ministerrat konnten wir
durchsetzen, dass diese vielversprechende und ethisch unbedenkliche Forschung
aus dem 6. Forschungsrahmenprogramm prioritär gefördert wird.
Gegen das Klonen von Menschen und verbrauchende Embryonenforschung
Die Mittel für die
Forschungsförderung in Europa sind sehr knapp, daher hat sich die Mehrheit der
EVP-ED-Fraktion dafür ausgesprochen, dass ethisch umstrittene Forschung, die in
einer Reihe von Mitgliedstaaten aus ethischen Gründen verboten ist, nicht aus
dem EU-Haushalt gefördert wird. Wir waren dabei insofern erfolgreich, als dass
das Klonen von Menschen in jeder Form und Eingriffe in die menschliche Keimbahn
aus dem EU-Haushalt nicht gefördert werden dürfen. Dies ist im 6.
Rahmenprogramm eindeutig festgeschrieben. Was die Frage der verbrauchenden
Embryonenforschung und der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen
angeht, ist die Situation weiter offen. Die Mehrheit der EVP-ED-Fraktion sprach
sich im Gesetzgebungsverfahren dafür aus, diese umstrittene Forschung gar nicht
zu fördern oder als Kompromiss nur die Arbeit mit bestehenden embryonalen
Stammzellen zu unterstützen, die vor einem bestimmten Stichtag hergestellt
wurden. Zur Zeit fördert die Europäische Kommission die Gewinnung von
embryonalen Stammzellen aus Embryonen nicht, aber die Arbeit mit bestehenden
Stammzellen wird ohne Stichtagsdatum unterstützt. Wir werden weiter auf eine
für alle Seiten akzeptable Lösung drängen, vor allem unter Einhaltung der
Menschenwürde. Sehr hilfreich war in diesem Zusammenhang das Engagement der
EVP-geführten Regierungen in Italien, Portugal, Österreich und Luxemburg.
Die EVP-ED-Fraktion tritt für
ein weltweites Verbot des Klonens von Menschen in all ihren Phasen der
Entstehung und Entwicklung ein. Wir unterstützen daher eine Initiative Costa
Ricas, die auch von vielen EU-Staaten wie Italien, Irland, Österreich, Portugal
sowie von den USA mitgetragen wird. Das Europäische Parlament hat sich mehrfach
dieser Position angeschlossen, die entscheidenden Verhandlungen finden Ende
2004 in New York statt.
Nationale Verantwortung
für die Forschung an Embryonen
Natürlich muss die Frage,
welche Forschung die Europäische Union aus ihrem Haushalt fördert, in Europa
entschieden werden. Die Frage, ob Forschung mit sogenannten überzähligen
menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen akzeptabel ist oder
gesetzlich verboten werden muss, muss jedoch weiterhin von nationalen
Parlamenten beantwortet werden. Wir begrüßen, dass viele EVP-geführte
Regierungen, wie z.B. Portugal, Österreich und Italien verbesserte Gesetze zum
Schutz des menschlichen Lebens und der Menschenwürde verabschiedet haben oder
dabei sind, sie zu verabschieden.
Keine Kommerzialisierung des menschlichen Körpers
Die EVP/ED-Fraktion setzte
durch, dass in einer europäischen Richtlinie über den Umgang mit menschlichen
Zellen und Geweben festgeschrieben wurde, dass der menschliche Körper nicht als
Handelsware betrachtet wird. Beispielsweise soll nicht mit Knochenmark oder
menschlichen Eizellen gehandelt werden. Allerdings sind wir dafür, dass
Medikamente und Medizinprodukte, die aus Zellen hergestellt wurden, verkauft
werden dürfen, um die Forschungsanstrengungen, die in diesem Zusammenhang
erbracht werden, zu honorieren. Der Ministerrat wehrte sich zunächst heftig
gegen eine klare Formulierung und wollte sich ein Hintertürchen offen halten. Nur
durch den energischen Einsatz des Europäischen Parlamentes und der
italienischen Ratspräsidentschaft konnte eine Einigung erzielt werden. Das
Verbot der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers ist auch in der Charta
der Grundrechte verankert, die unter anderem auf Druck von EVP/ED-Mitgliedern
im Konvent verabschiedet wurde. Die Charta ist ein wichtiger Schritt zu einem
Europa der Werte, auch wenn das Schutzniveau in vielen Bereichen nicht
ausreicht und nur Mindeststandards festgeschrieben werden, die in der konkreten
Gesetzgebung verstärkt werden müssen.
EVP/ED-Fraktion für Palliativmedizin, Hospizbewegung und Stärkung der
Patientenrechte bei Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen, aber gegen Tötung
auf Verlangen
Angesichts der
Euthanasiegesetzgebung in Belgien und den Niederlanden und der Diskussion im
Europarat hat sich auch die EVP/ED-Fraktion mit dem Thema „Tötung auf
Verlangen" intensiv beschäftigt. Wir glauben, dass die Rechte der
Patienten am Lebensende gestärkt werden müssen, dass Patienten einen Anspruch
auf umfassende Betreuung, z.B. in Hospizen und bestmögliche medizinische
Behandlung, z.B. bei der Bekämpfung der Schmerzen haben. Auch soll der Wunsch
eines Patienten, nicht gegen seinen Willen behandelt zu werden, besser
respektiert werden. Wir sprechen uns aber gegen die Tötung von Patienten durch
Ärzte aus.