Schutz des Lebens vor dem Recht auf Abtreibung!
Europarat setzt falsches Signal
 

 

von Ruth Hieronymi MdEP

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat am 16. April 2008 in einer Resolution ein Recht zur sicheren und legalen Abtreibung ohne eine Pflicht zur vorherigen Beratung gefordert und damit ein falsches Signal gesetzt.
Mit Mehrheit stimmten die Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung, die von den nationalen Parlamenten in den Europarat entsendet werden, in der Resolution für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Der Europarat, der 1949 gegründet wurde, zurzeit 47 Mitgliedstaaten umfasst und sich vorwiegend mit Menschenrechtsfragen und den Prinzipien des Rechtsstaats befasst, ist keine EU-Institution und kann im Gegensatz zum Europäischen Parlament oder EU-Ministerrat keine Gesetze entscheiden.
Dennoch haben seine Entschließungen als anerkannte internationale Institution Signalwirkung.

Auch wenn die Parlamentarische Versammlung des Europarats Schwangerschaftsabbrüche verhindern möchte und diese nicht als Methode zur Familienplanung betrachtet, wurde leider nicht, wie im deutschen Recht, eine Beratungspflicht als Voraussetzung für die Genehmigung einer Abtreibung in den Beschluss mit aufgenommen.
Auch entsprechende Änderungsanträge der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der aus Deutschland CDU/CSU gehören, fanden keine Mehrheiten in der Versammlung.

Die Parlamentarische Versammlung stimmte mit einer Mehrheit aus Sozialdemokraten, Liberalen und Linken gegen die Stimmen der EVP mit 102 gegen 69 für die Resolution. Bei den deutschen Abgeordneten votierten alle Vertreter von CDU/CSU dagegen, während alle SPD-Abgeordneten, darunter z.B. auch die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, dafür stimmten.

Das Europäische Parlament hatte im Gegensatz dazu schon in seiner Entschließung zum Thema „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ vom 3. Juli 2002 gefordert, dass die Mitgliedstaaten „hochqualifizierte und professionelle Beratungsdienste“ für unerwünschte Schwangerschaften und geplante Abtreibungen bereitstellen. Bei einer Beratung muss nach Auffassung des Europäischen Parlaments auf die gesundheitlichen Risiken der Abtreibung hingewiesen werden und alternative Lösungsmöglichkeiten (Adoption, Unterstützungsmöglichkeiten im Falle einer Entscheidung für das Kind) besprochen werden.

In der EU gibt es eine breite Spannbreite, die z.B. vom liberalen Abtreibungsrecht in den Niederlanden bis zum Verbot des Schwangerschaftsabbruchs in Polen reicht.

Jeder europäische Staat wird auch in Zukunft seine eigenen Abtreibungsgesetze haben. Eine linksliberale Mehrheit in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat aber mit der Ablehnung der Beratungspflicht den Lebensschutz deutlich zurückgestuft und damit ein Ziel vorgegeben, das den europäischen Werten nicht entspricht.