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„ARD
und ZDF haben keine freie Hand“ | Für
die EU-Abgeordnete Ruth Hieronymi sind die öffentlich-rechtlichen
Medien an ihren politischen Programmauftrag gebunden. Von FOCUS-Korrespondent Stefan Borst ARD
und ZDF wollen ihre Angebote im Internet ausweiten FOCUS Online: ARD und ZDF fordern freie Hand, was ihre Online-Aktivitäten angeht, kann die Politik dem folgen? Ruth Hieronymi: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter haben nie freie Hand, sondern müssen sich bei ihren Angeboten danach richten, was durch die Politik als Programmauftrag definiert wird. Das gilt auch für den Internet-Bereich. FOCUS Online: Zum Teil ist bereits die Rede davon, im Umfeld der öffentlich-rechtlichen Inhalte eigene Online-Textportale aufzubauen. Was hat das noch mit „Rundfunk“ zu tun? Hieronymi: Die Grenzen sind fließend. Es kommt immer auf den Hauptzweck des Angebots an. Natürlich darf die ARD auf ihrem Online-Portal auch Text anbieten. Aber in der Hauptsache muss es um bewegte Bilder gehen. In der komplizierten Fachsprache der Fernsehrichtlinie nennt man das „audiovisuelle Inhalte“. FOCUS Online: Finden Sie, dass sich ARD und ZDF derzeit an dieses Limit halten? Hieronymi: Von wenigen Ausrutschern abgesehen, ja. FOCUS Online: Wie viel der fast acht Milliarden an Rundfunkgebühren dürfen die Anstalten denn in ihre Internet-Aktivitäten investieren? Hieronymi: Nach derzeit geltendem Recht 0,75 Prozent, das wären also rund 60 Millionen Euro. FOCUS Online: Eine Menge Geld, das die privaten Konkurrenz erst einmal verdienen muss. Verzerrt das nicht den Wettbewerb? Hieronymi: Ja und nein. Tatsächlich stehen wir derzeit vor einem radikalen Umbau der Geschäftsfelder. Das trifft alle, auch die privaten Anbieter und die Verleger. Eine klare Lösung ist bislang nicht in Sicht. So sehen wir zurzeit auch bizarre Formen der Zusammenarbeit wie zwischen der „WAZ“ und dem WDR. Ich sehe das durchaus skeptisch. FOCUS Online: Bis zum nächsten Jahr soll ja der Rundfunkstaatsvertrag neu gestaltet werden. Was müssen die Verantwortlichen beachten? Hieronymi:
Fernsehen erfolgt in Zukunft auf mehreren Plattformen, z. B. TV, Mobile
TV, Internet. Der zwölfte Rundfunkstaatsvertrag muss den besonderen
öffentlich-rechtlichen Auftrag und seine Finanzierung für all
diese Programmformen klären und faire Verhältnisse für
alle Marktteilnehmer schaffen. Hieronymi: Es fällt schon auf, wie massiv das betrieben wird. Aber nach dem geltenden Rundfunkstaatsvertrag ist das in Ordnung, solange die finanziellen Obergrenzen nicht überschritten werden. |