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Presseerklärungen
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Ruth
Hieronymi über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
in Deutschland
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| 24.Januar 2005 | |
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„Nur
mit Reformbereitschaft kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in
Brüssel gesichert werden!“
„Zunehmend grenzüberschreitendes Fernsehen und vor allem die digitale Technik, die in gleicher Weise für Fernsehen und Internet gilt, stärken die Position der EU-Kommission mit ihrer Zuständigkeit für Wirtschafts- und Wettbewerbsfragen gegenüber den Zuständigkeiten der Bundesländer im traditionellen Rundfunkrecht“, erklärte Ruth Hieronymi und forderte: „Wenn die Bundesländer auch in Zukunft ohne Abstriche in der Medienpolitik zuständig bleiben wollen, dann müssen sie handeln. Sie müssen klarer definieren, zu welchen Bedingungen der öffentlich-rechtliche Rundfunk Online- und Internet-Dienste anbieten kann. Sie müssen klarer festlegen und nachweisen, dass die unternehmerischen Töchter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die am Markt wie kommerzielle Wettbewerber auftreten, auch rechtlich wie private Unternehmen behandelt werden müssen. Nur so können der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Anforderungen eines europäischen Wettbewerbsrechtes für die Zukunft und für die Technologie der Zukunft erfolgreich neu justiert werden.“
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