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Transparente
Diäten und Reisekostenregelung Europaabgeordnete
erhalten künftig ein einheitliches Gehalt. Das Europäische Parlament
verabschiedete heute ein neues Abgeordnetenstatut, das zuvor mit den nationalen
Regierungen ausverhandelt worden war. "Mit dem neuen Statut bekommen
wir endlich eine gerechte und transparente Bezahlung für alle Europaparlamentarier",
sagte der rechtspolitische Sprecher der EVP-ED-Fraktion, Klaus-Heiner
Lehne (CDU).
Die Diäten werden bei 38,5 Prozent eines Richters am Europäischen
Gerichtshof (EuGH) liegen. Das ergibt derzeit exakt 7000 Euro. Der Monatsverdienst
eines deutschen Europaabgeordneten liegt damit knapp unter dem jetzigen
Salär von 7009 Euro, das auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
erhalten.
Neu ist auch die Reisekostenregelung, bei der künftig nur die real
entstandenen Kosten erstattet werden. "Das ist ein entscheidender
Fortschritt, weil damit endlich die intransparenten und umstrittenen Pauschalbeträge
wegfallen", so Lehne.
Bei der Besteuerung der Diäten fällt der europäische Satz
von 22 Prozent an, da die Diäten auch aus dem EU-Haushalt bezahlt
werden. Die nationalen Regierungen können aber eventuelle Unterschiede
durch eine nationale Besteuerung ausgleichen.
Eine Pension können die Angeordneten ab dem 63. Lebensjahr beziehen.
Sie beträgt 3,5 Prozent des Gehalts pro Jahr der Parlamentszugehörigkeit.
Zum Vergleich: Abgeordnete des Deutschen Bundestags können je nach
Dauer der Mitgliedschaft im Parlament bereits ab dem 55. Lebensjahr Altersbezüge
in Anspruch nehmen.
Mit dem neuen Abgeordnetenstatut, das zur nächsten Europawahl 2009
in Kraft treten soll, wird eine jahrelange Diskussion um die Gleichbehandlung
der EU-Parlamentarier abgeschlossen. Bisher verdienen die Europaabgeordneten
genauso viel wie ihre jeweiligen Kollegen im nationalen Parlament. Das
hat zu großen Einkommensunterschieden geführt. Der Rat muss
dem neuen Statut nun noch formal
Quellenangabe:Klaus-Heiner Lehne MdEP (EVP-ED/CDU)
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