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Presseerklärungen
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Gegen
einseitige Kommerzialisierung des Fernsehens in Europa - Europäisches
Medienmodell erhalten-
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| 29.Juni 2006 | |
| Ruth Hieronymi:" Auch in Zukunft sollen die audiovisuellen Mediendienste sektorspezifisch reguliert werden" Nach der heutigen Anhörung zum zukünftigen Anwendungsbereich der aktualisierten EU-Fernsehrichtlinie hat sich die verantwortliche Parlamentsberichterstatterin und medienpolitische Sprecherin der EVP-ED-Fraktion, Ruth Hieronymi (CDU), dafür ausgesprochen, die audiovisuellen Mediendienste auch in Zukunft in einer sektorspezifischen Richtlinie zu regeln. "Der Vorschlag der EU-Kommission, traditionelle und neue audiovisuelle Mediendienste in einer solchen Richtlinie mit abgestufter Regulierungsdichte, je nach Relevanz für die öffentliche Meinungsbildung, zusammenzufassen, ist richtig. Ich stelle dabei nochmals klar, dass es dabei nicht um eine Regulierung audiovisueller Dienste im Allgemeinen, sondern nur um die audiovisuellen Mediendienste geht, weil hier aufgrund des technischen Fortschritts eine gesetzliche Lücke bei der bereits bestehenden EU-Fernsehrichtlinie besteht", erklärte Ruth Hieronymi heute in Brüssel. Nach Auffassung der Berichterstatterin hat die heutige Parlamentsanhörung einen breiten Konsens zwischen den Experten für eine abgestufte Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf die audiovisuellen Mediendienste erbracht. "Unser Ansatz, hier behutsam vorzugehen und wirklich nur die vorhandenen Gesetzeslücken zu schließen, die im Interesse der Verbraucher liegen und von Bedeutung im Hinblick auf die öffentliche Informationsfreiheit und die kulturelle Vielfalt sind, hat sich damit als richtig erwiesen", betonte Ruth Hieronymi weiter. "Wir mussten deshalb klären, welcher Rechtsrahmen notwendig ist, um Wettbewerbsgleichheit für bestehende und neue Mediendienste in der Europäischen Union zu schaffen und gleichzeitig die Meinungs- und Informationsfreiheit sicherzustellen", so die Berichterstatterin. Ruth Hieronymi führte
weiter aus, dass die audiovisuellen Mediendienste auch deshalb nicht als
reines Wirtschaftsgut betrachtet werden können, weil sie von Relevanz
für die öffentliche Meinungsbildung seien, gleichzeitig aber
über das bisherige analoge Fernseh- und Filmangebot hinausgingen.
Hierbei könne es sich sowohl um Fernsehdienste auf Abruf als auch
um fernsehähnliche, Internet-basierte Angebote handeln. Diese müssten
jedoch bestimmte Kriterien erfüllen, die sie ganz klar von anderen
audiovisuellen Diensten wie etwa privater elektronische Kommunikation,
Radio, Zeitung oder Online-Spielen unterscheiden. "Erfreulich ist
in diesem Zusammenhang, dass zwischen den Experten ebenfalls ein Konsens
über die Anwendung des Herkunftslandsprinzips besteht, denn dies
liegt nicht nur gleichermaßen im Interesse der Konsumenten und der
Wirtschaft, sondern ermöglicht zudem die Beibehaltung national gewachsener
Werberregulierungen im Rahmen der neuen Richtlinie", schloß
Ruth Hieronymi, die ihren endgültigen Bericht direkt nach der Sommerpause
im federführenden Kulturausschuss vorlegen wird. .
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