
|Presserklärung, 21.März 2006|
Auf
Vorschlag der medienpolitischen Sprecherin der EVP-ED Fraktion, Ruth Hieronymi
(CDU), soll die geplante Revision der EU-Fernsehrichtlinie noch in diesem Jahr
abgeschlossen werden
Auf Vorschlag der medienpolitischen Sprecherin der EVP-ED Fraktion, Ruth Hieronymi (CDU), soll die geplante Revision der EU-Fernsehrichtlinie noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Dabei gehe es ausdrücklich nicht um eine inhaltliche Neufassung der seit 1989 bereits bestehenden Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen", sondern lediglich um deren Anpassung an die technische Entwicklung. "Die inhaltlichen Kernpunkte bleiben unverändert. Dazu gehören das Herkunftslandprinzip, der Jugend- und Verbraucherschutz, klare Werberegeln und die gezielte Förderung europäischer Inhalte", erklärte Ruth Hieronymi, die auch Parlamentsberichterstatterin für dieses Dossier ist.
"Problematisch sei jedoch die bisherige Beschränkung der Richtlinie auf die analoge Übertragung. Da jedoch in der EU bis zum Jahre 2010 die generelle Umstellung auf digitale Technologie abgeschlossen sein soll, wären dann neue technologische Plattformen wie die Fernsehübertragung zum Beispiel per Internet oder Mobiltelefon oder auch durch Fernsehdienste auf Abruf nicht mehr abgedeckt und würden zukünftig rechtlich dann nur als Wirtschafts- und nicht auch als Kulturgut behandelt werden", so Ruth Hieronymi weiter.
Der
von der Kommission erarbeitete und jetzt im Europäischen Parlament beratene
Revisionsentwurf sehe deshalb vor, gleiche Inhalte, sofern sie relevant für
die öffentliche Meinungsbildung in Bild und Ton sind, unabhängig von
der Überragungstechnik rechtlich auch gleich zu behandeln. Bei den audiovisuellen
Mediendiensten soll zwischen reinen Abrufdiensten und Diensten mit Programmen
unterschieden werden, die über den reinen Jugendschutz und die Achtung
der Menschenwürde noch hinausgehenden Vorschriften zum Beispiel bei der
Werbung unterliegen sollen. Rein quantitative Werberegelungen werden dereguliert,
qualitative Werberegulierungen wie das Verbot der Schleichwerbung sollen dagegen
bestehen bleiben. "Zu klären ist vor allem noch die präzise Abgrenzung
der audiovisuellen Mediendienste zum elektronischen Handel und die Sicherung
der Trennung von Werbung und Programm auch in Zukunft", betonte die EVP-Medienpolitikerin
abschließend.