
|Presserklärung, 23.Juni 2005|
Transparente Diäten und Reisekostenregelung
Europaabgeordnete
erhalten künftig ein einheitliches Gehalt. Das Europäische Parlament
verabschiedete heute ein neues Abgeordnetenstatut, das zuvor mit den nationalen
Regierungen ausverhandelt worden war. "Mit dem neuen Statut bekommen wir
endlich eine gerechte und transparente Bezahlung für alle Europaparlamentarier",
sagte der rechtspolitische Sprecher der EVP-ED-Fraktion, Klaus-Heiner Lehne
(CDU).
Die Diäten werden bei 38,5 Prozent eines Richters am Europäischen
Gerichtshof (EuGH) liegen. Das ergibt derzeit exakt 7000 Euro. Der Monatsverdienst
eines deutschen Europaabgeordneten liegt damit knapp unter dem jetzigen Salär
von 7009 Euro, das auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten.
Neu ist auch die Reisekostenregelung, bei der künftig nur die real entstandenen
Kosten erstattet werden. "Das ist ein entscheidender Fortschritt, weil
damit endlich die intransparenten und umstrittenen Pauschalbeträge wegfallen",
so Lehne.
Bei der Besteuerung der Diäten fällt der europäische Satz von
22 Prozent an, da die Diäten auch aus dem EU-Haushalt bezahlt werden. Die
nationalen Regierungen können aber eventuelle Unterschiede durch eine nationale
Besteuerung ausgleichen.
Eine Pension können die Angeordneten ab dem 63. Lebensjahr beziehen. Sie
beträgt 3,5 Prozent des Gehalts pro Jahr der Parlamentszugehörigkeit.
Zum Vergleich: Abgeordnete des Deutschen Bundestags können je nach Dauer
der Mitgliedschaft im Parlament bereits ab dem 55. Lebensjahr Altersbezüge
in Anspruch nehmen.
Mit dem neuen Abgeordnetenstatut, das zur nächsten Europawahl 2009 in Kraft
treten soll, wird eine jahrelange Diskussion um die Gleichbehandlung der EU-Parlamentarier
abgeschlossen. Bisher verdienen die Europaabgeordneten genauso viel wie ihre
jeweiligen Kollegen im nationalen Parlament. Das hat zu großen Einkommensunterschieden
geführt. Der Rat muss dem neuen Statut nun noch formal
Quellenangabe:Klaus-Heiner
Lehne MdEP (EVP-ED/CDU)