
|Presserklärung, 05.März 2005|
Staatskanzleien und Rundfunkanstalten müssen jetzt handeln / Kommission verlangt mehr Transparenz bei Onlinediensten öffentlich-rechtlicher Sender
Die Europäische Kommission drängt auf eine rasche Klärung der
umstrittenen Internetaktivitäten und Mobilfunkdienste von ARD und ZDF.
Die Brüsseler Behörde hat sich heute dazu in einem offiziellen Schreiben
an die Bundesregierung gewandt. "Der 'Blaue Brief' aus Brüssel zur
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist keine Überraschung,"
sagte die medienpolitische Sprecherin der EVP-ED-Fraktion Ruth Hieronymi (CDU).
"Die Probleme sind nicht neu, aber offensichtlich zwischen Berlin, den
Ländern und Brüssel noch nicht ausreichend geklärt worden."
Europäisches Recht verlange einen fairen Wettbewerb auch zwischen öffentlich-rechtlichen
und privaten Rundfunkanstalten, stellte Hieronymi klar. Die Europäische
Kommission habe auf die Beschwerde der privaten Rundfunksender aus Deutschland
reagieren müssen. Der Verband der privaten Rundfunkbetreiber (VPRT) hatte
im vergangenen Jahr in Brüssel eine Klage eingereicht. Die privaten Fernsehsender
sind der Auffassung, dass die Internetaktivitäten und Mobilfunkdienste
der öffentlich-rechtlichen Sender den Wettbewerb verzerren, weil sie teilweise
gebührenfinanziert sind.
Die Kommission fordert die Bundesregierung nun auf, den öffentlich-rechtlichen
Programmauftrag zu präzisieren. "Die Rolle der Onlineaktivitäten
muss geklärt werden", sagte die CDU-Europaabgeordnete. Die Brüsseler
Behörde verlangt zudem mehr Transparenz in den Büchern der Sender.
ARD und ZDF sollen klar zwischen Aktivitäten im öffentlichen-rechtlichen
Auftrag und wirtschaftlichen Aktivitäten trennen. "Es muss gewährleistet
werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu Marktbedingungen arbeitet,
wenn er zum Beispiel bei Filmproduktionen oder bei dem Erwerb von Sportrechten
als normaler Marktteilnehmer agiert", erklärte Ruth Hieronymi.
Die Bundesregierung hat nun vier Wochen Zeit, um auf das Schreiben der Kommission
zu reagieren. Die Kommission erwartet eine Anpassung der Bestimmungen bis zum
Jahresende. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in Deutschland durch
einen Staatsvertrag zwischen den Bundesländern geregelt. "Die Staatskanzleien
und Rundfunkanstalten müssen jetzt handeln. Alle Beteiligten brauchen Rechtssicherheit",
sagte die CDU-Medienexpertin.