Presseerklärungen

 

 
Kurt Lechner (EVP-ED/CDU): Dienstleistungsrichtlinie: keine Verbesserung des Gemeinsamen Standpunktes durch die vorgelegten Änderungsanträge
  14.September 2006
 

Nach der Aussprache im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz unter Teilnahme von Vertretern der Europäischen Kommission und des Rates über die nunmehr von der Berichterstatterin vorgelegten 11 Änderungsanträge zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Dienstleistungs-Richtlinie hat sich der CDU-Europaabgeordnete Kurt Lechner skeptisch geäußert.


Lechner sieht entgegen der Darstellung der Berichterstatterin, es handle sich bei den vorgelegten Anträgen lediglich um "technische Korrekturen und sprachlich-rechtliche Verdeutlichungen", Bedenken sowohl politisch-inhaltlicher als auch rechtlicher Art. So werde bei dem Antrag zu Artikel 1 nationales Recht und Praktiken gleichberechtigt neben Gemeinschaftsrecht gestellt und in dem Antrag zu Artikel 3 die Tür dafür geöffnet, dass Mitgliedstaaten unter Berufung auf angeblichen Verbraucherschutz ihre Abschottungsmechanismen rechtfertigen können. Dies sei inhaltlich nicht zu akzeptieren und führe darüber hinaus zu rechtlichen Unklarheiten.


Der für das Dossier in der CDU/CSU-Gruppe zuständige Abgeordnete begrüßte indes außerordentlich die Versicherung der Berichterstatterin, dass sie einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahren in 2. Lesung anstrebt und es nicht zu einem Vermittlungsverfahren kommen soll. Nachdem die finnische Ratspräsidentschaft in einer ersten Einschätzung zu erkennen gegeben hatte, dass im Rat kaum Chancen für eine Zustimmung zu Änderungen bestünden, sei jetzt abzuwarten, wie sich die weiteren Beratungen im Europäischen Parlament gestalten werden. Konsequenterweise müsste das Parlament allerdings damit von Änderungen absehen und dem Gemeinsamen Standpunkt zustimmen.


Der EVP-Binnenmarktpolitiker bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass das Parlament keinen Anlass habe, sich gegenüber dem Rat "auf die Hinterbeine zu stellen". Vielmehr sei genau des Gegenteil der Fall, denn der Rat habe die Beschlüsse des EP nahezu vollständig übernommen und insoweit seinen Teil des Kompromisses bereits geleistet. Ein Scheitern der Richtlinie wegen vergleichsweise geringfügiger Korrekturen würde folglich den großen politischen Erfolg und die Reputation gerade des Europäischen Parlaments nachhaltig beschädigen, warnte Lechner abschließend.

.

 


Quellenangabe
:Kurt Lechner (EVP-ED/CDU)

 
|Druckversion|