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Staatskanzleien
und Rundfunkanstalten müssen jetzt handeln / Kommission verlangt mehr
Transparenz bei Onlinediensten öffentlich-rechtlicher Sender
Die Europäische Kommission drängt auf eine rasche Klärung
der umstrittenen Internetaktivitäten und Mobilfunkdienste von ARD
und ZDF. Die Brüsseler Behörde hat sich heute dazu in einem
offiziellen Schreiben an die Bundesregierung gewandt. "Der 'Blaue
Brief' aus Brüssel zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen
Rundfunks ist keine Überraschung," sagte die medienpolitische
Sprecherin der EVP-ED-Fraktion Ruth Hieronymi (CDU). "Die Probleme
sind nicht neu, aber offensichtlich zwischen Berlin, den Ländern
und Brüssel noch nicht ausreichend geklärt worden."
Europäisches Recht verlange einen fairen Wettbewerb auch zwischen
öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten, stellte Hieronymi
klar. Die Europäische Kommission habe auf die Beschwerde der privaten
Rundfunksender aus Deutschland reagieren müssen. Der Verband der
privaten Rundfunkbetreiber (VPRT) hatte im vergangenen Jahr in Brüssel
eine Klage eingereicht. Die privaten Fernsehsender sind der Auffassung,
dass die Internetaktivitäten und Mobilfunkdienste der öffentlich-rechtlichen
Sender den Wettbewerb verzerren, weil sie teilweise gebührenfinanziert
sind.
Die Kommission fordert die Bundesregierung nun auf, den öffentlich-rechtlichen
Programmauftrag zu präzisieren. "Die Rolle der Onlineaktivitäten
muss geklärt werden", sagte die CDU-Europaabgeordnete. Die Brüsseler
Behörde verlangt zudem mehr Transparenz in den Büchern der Sender.
ARD und ZDF sollen klar zwischen Aktivitäten im öffentlichen-rechtlichen
Auftrag und wirtschaftlichen Aktivitäten trennen. "Es muss gewährleistet
werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu Marktbedingungen
arbeitet, wenn er zum Beispiel bei Filmproduktionen oder bei dem Erwerb
von Sportrechten als normaler Marktteilnehmer agiert", erklärte
Ruth Hieronymi.
Die Bundesregierung hat nun vier Wochen Zeit, um auf das Schreiben der
Kommission zu reagieren. Die Kommission erwartet eine Anpassung der Bestimmungen
bis zum Jahresende. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in Deutschland
durch einen Staatsvertrag zwischen den Bundesländern geregelt. "Die
Staatskanzleien und Rundfunkanstalten müssen jetzt handeln. Alle
Beteiligten brauchen Rechtssicherheit", sagte die CDU-Medienexpertin.
Quellenangabe:Ruth Hieronymi (EVP-ED/CDU)
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