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Presseerklärungen
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50
Millionen Euro für leise Güterwagen
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| 24.Oktober 2006 | |
| Der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Ahrweiler, Wilhelm Josef Sebastian, und die CDU-Europaabgeordnete für Bonn, Ruth Hieronymi, erklären zum Thema Schutz gegen Bahnlärm. In der Arbeitsgruppe „Verkehr“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Sebastian angehört, wurde heute ein Änderungsantrag beschlossen, wonach im kommenden Haushaltsjahr 100 Millionen Euro zusätzlich für Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen ausgegeben werden sollen. „Damit stocken wir den bisherigen Etat von 76 Millionen Euro um deutlich mehr als das Doppelte auf!“ Erstmals soll dabei auch die Finanzierung der Lärmbekämpfung an der Quelle, nämlich durch Umrüstung von Güterwagen auf eine leisere Technik ermöglicht werden, und zwar durch 50 Millionen Euro der geplanten Erhöhung.
Auf Initiative von Ruth Hieronymi haben sich vor einigen Tagen Vertreter der Bonner CDU zum Meinungsaustausch mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Wilhelm Josef Sebastian getroffen.
Seit die Deutsche Bahn AG vor einiger Zeit angekündigt hat, mehr Güterzüge auf die linksrheinischen Schienen zu bringen, regt sich der Protest der Kommunen und der Betroffenen. Gemeinsam mit CDU-Kreisvorsitzenden Axel Voss waren sich die beiden Abgeordneten einig, dass man die Bahn AG im Bereich Lärmschutz deutlich mehr in die Pflicht nehmen müsse als bislang.
„Die EU hat durch die Richtlinie zur „Bekämpfung von Umgebungslärm“ die Voraussetzung geschaffen, dass die Mitgliedstaaten bei Eisenbahnstrecken mit mehr als 60 000 Zügen pro Jahr Maßnahmen gegen den Lärm ergreifen müssen. Sowohl die rechts- als auch die linkrheinisch Bahnstrecken werden von weit mehr als 60.000 Güterzügen befahren“, erklärte Ruth Hieronymi.
Ruth Hieronymi: „Die Entscheidung, die Umrüstung der Güterwagen direkt zu bezuschussen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss die Bundesregierung bei der EU klären, ob über eine Sonderregelung aufgrund der Ausnahme des Artikels 87 Absatz 3 Buchstabe b) EG-Vertrag der gemäß EU-Recht zulässige Zuschuss von 30% noch auf 50% erhöht werden kann.“ .
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