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Presseerklärungen
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Zukunft
der erfolgreichen EU-Fernsehrichtlinie - eine Chance zu Deregulierung
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| 19.November 2002 | |
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Zwei Mitteilungen der EU-Kommission bringen Ende 2002 neue Bewegung in die Debatte zur Fernsehrichtlinie. Die Verhandlungen zum GATS erfordern eine Intensivierung des Dialogs "Zwei Mitteilungen der EU-Kommission werden in den kommenden Wochen die Diskussion über die Fernsehrichtlinie wieder in Bewegung bringen und müssen für die aktuellen medienpolitischen Fragen genützt werden: der regelmäßige Bericht zur Anwendung der Fernsehrichtlinie in den Mitgliedstaaten und der von Kommissarin Reding angekündigte Arbeitsplan für das Jahr 2003 zur Überarbeitung der Fernsehrichtlinie," erläuterte Ruth Hieronymi MdEP, medienpolitische Sprecherin der EVP-ED Fraktion im Europäischen Parlament und forderte eindringlich dazu auf, die Beratungen über den zukünftigen Rechtsrahmen im Bereich der audiovisuellen Medien zu intensivieren: "Die Verhandlungen im Rahmen des GATS (General Agreement on Trade in Services) zwingen zu raschem Handeln. Am 27. November 2002 werden die nationalen Regierungen und die Kommission zum ersten Mal die gemeinsame EU-Verhandlungsposition abstimmen, die bis zum 31.3.2003 der Welthandelsorganisation vorliegen muß. Dafür müssen gemeinsame Positionen auch zu Fragen gefunden werden, die in direktem Zusammenhang mit der EU-Fernsehrichtlinie stehen, wie z. B. bezüglich der Instrumente zur Sicherung der kulturellen Vielfalt. Zugeständnisse bei den GATS-Verhandlungen können den zukünftigen rechtlichen Handlungsspielraum der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich der audiovisuellen Medien stark einengen." Bei einem Gesprächsforum der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und einer Anhörung der EVP-ED Fraktion zur Fernsehrichtlinie am 12. November, an der neben zahlreichen Abgeordneten aus den Landtagen, dem Bundestag und dem Europäischen Parlament auch Beamte der Europäischen Kommission und Vertreter der öffentlich-rechtlichen sowie der privaten Rundfunkanstalten teilnahmen, wurde deutlich, daß die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die Förderung europäischer Werke durch die Fernsehrichtlinie europaweit gesichert ist. "Die Fernsehrichtlinie ist insgesamt sehr erfolgreich gewesen und hat ihre wichtigsten Ziele erfüllt: die Vorschriften zum Jugend- und Verbraucherschutz wurden umgesetzt und eingehalten, die Beachtung der Werberegelungen wurde durchgesetzt und der Anteil der Werke von unabhängigen Produzenten wird in den meisten Mitgliedstaaten überschritten, ebenso wie der vorgeschriebene 50%-ige Anteil europäischer Werke. Notwendig ist jedoch ein deutlicher Abbau der quantitativen Werberegelungen in der Fernsehrichtlinie," erläuterte Ruth Hieronymi und forderte: "Intensiv aber muß der Jugendschutz im Internet, bei den Computerspielen und Videofilmen beraten werden. Hier brauchen wir eine stärkere europäische und internationale Zusammenarbeit. Der Rechtsrahmen der Fernsehrichtlinie ist jedoch ungeeignet zur Sicherung des Jugendschutzes in den neuen Medien. Grundsätzlich muß gelten: soviel Marktfreiheit wie möglich und sowenig staatliche Regulierung wie nötig." Effiziente neue Modelle des Selbstkontrolle sind notwendig. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag in Deutschland köntne dafür ein Beispiel sein."
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